§ 61 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 61

Wernberg

 

(1) Der Gemeinde Wernberg werden Teile der Marktgemeinde Velden am Wörther See und der Marktgemeinde Rosegg angeschlossen.

 

(2) Von der Marktgemeinde Velden am Wörther See wird der Gemeinde Wernberg jener Teil angeschlossen, der westlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 56 und 57, KG Lind, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Lind und Sand, entlang der Außengrenzen des Grundstückes 56; sodann entlang der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Sand und Lind bis zur Außengrenze des Grundstückes 54/1, KG Lind; hierauf entlang der Außengrenzen der Grundstücke 54/1, 45/2, 45/1, 46/1, 46/2, 34/1, 34/2, 14/1, 18, 764/10 (Straße) und 764/13 (Straße), alle KG Lind, bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke 764/13 (Straße), 764/3 und 21/1, alle KG Lind, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Lind und Neudorf.

 

(3) Von der Marktgemeinde Rosegg wird der Gemeinde Wernberg jener Teil angeschlossen, der westlich und nördlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 202 und 205, KG Emmersdorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Emmersdorf und Lind, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 202, 203/3, 203/1, 197/2, 193, 192, 188/1 und 189, alle KG Emmersdorf, bis zum Schnittpunkt der verlängerten gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 189 und 190, KG Emmersdorf, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Emmersdorf und Rosegg im Rosental; sodann in westlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Emmersdorf und Rosegg im Rosental bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Rosegg im Rosental, Emmersdorf und Bogenfeld.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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