§ 65 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.05.2024

§ 65

Diex

 

(1) Der Gemeinde Diex werden Teile aus der Gemeinde Haimburg und der Marktgemeinde Griffen angeschlossen.

 

(2) Von der Gemeinde Haimburg wird der Gemeinde Diex jener Teil angeschlossen, der nördlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1643/2 (Weg) und 1643/1 (Weg), KG Wandelitzen, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Diexerberg und Wandelitzen, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 1643/1 (Weg), 1143/3, 1143/4, 1151, 336/1, 339, 340, 373/1, 398/1, 1641 (Straße), 398/2, 400, 475, 1678/2 (Bach), 417, 1608 (Weg), 423, 426, 1609 (Weg), 424, 646, 628, 626/1, 626/2, 626/3, 577/1, 577/2, 759/4, 1621 (Weg), 762/1, 761/1, 741, 740, 801/1, 801/2, 804, Bfl. 77/2, 801/3, 811, 812, 814, 1051, 1049, 1040/1, 1040/2, 1040/1, 1628 (Weg), 1629 (Weg), 863, 868, 861, 882/2 und 1684 (Bach), alle KG Wandelitzen, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 1684 (Bach) und 928, KG Wandelitzen, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Wandelitzen und Johannserberg.

 

(3) Die Gemeinde Diex ist Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Haimburg nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a)

das Liegenschaftsvermögen einschließlich des Zubehörs der Gemeinde Haimburg auf dem im Abs 2 genannten Gebietsteil fällt der Gemeinde Diex zu;

b)

die Gemeinde Diex hat in alle Bestandverträge der Gemeinde Haimburg in den im Abs 2 genannten Gebietsteilen einzutreten;

c)

das Fremdenverkehrszweckvermögen der Gemeinde Haimburg fällt der Gemeinde Diex im Ausmaß des örtlichen Aufkommens des im Abs 2 genannten Gebietsteiles im Verwaltungsjahr 1972 zu;

d)

der Gebarungserfolg (Abgang) der Gemeinde Haimburg im Verwaltungsjahr 1972 fällt mit einem Anteil von 16 Prozent der Gemeinde Diex zu;

e)

Verpflichtungen der Gemeinde Haimburg zu Annuitätenleistungen, Haftungsübernahmen u. ä. für aufgenommene Darlehen für Zwecke des Straßenbaues gehen zu 70 Prozent auf die Gemeinde Diex über;

f)

vom übrigen Aktiv- und Passivvermögen der Gemeinde Haimburg fallen 16 Prozent an die Gemeinde Diex.

 

(4) Von der Marktgemeinde Griffen wird der Gemeinde Diex jener Teil angeschlossen, der nordwestlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom Schnittpunkt der verlängerten gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 39/1 und 55/3, KG Großenegg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Grafenbach und Großenegg, entlang der Außengrenzen der Grundstücke 39/1, 39/2, 39/1, 40, 44, 70/1, 71/2, 73, 78, 79, 77 und 83, alle KG Großenegg, bis zum Schnittpunkt der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken 83 und 84, KG Großenegg, mit der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Großenegg und Haimburgerberg.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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