§ 71 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

§ 71

Bad St. Leonhard im Lavanttal

 

(1) Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal, die Gemeinde Schiefling im Lavanttal, die Gemeinde Kliening und ein Teil der Gemeinde Gräbern-Prebl (Abs 2) werden zur Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal vereinigt.

 

(2) Von der Gemeinde Gräbern-Prebl kommt zur Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal jener Teil, der nordöstlich der im § 72 Abs 2 nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist.

 

(3) Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal ist Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gemeinde gleichen Namens, der Gemeinden Kliening, Schiefling im Lavanttal und hinsichtlich der Gemeinde Gräbern-Prebl nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a)

das Liegenschaftsvermögen einschließlich des Zubehörs der Gemeinde Gräbern-Prebl auf dem im Abs 2 genannten Gebietsteil fällt der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal zu;

b)

die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal hat in alle Bestandsverträge der Gemeinde Gräbern-Prebl in dem im Abs 2 genannten Gebietsteil einzutreten;

c)

das Fremdenverkehrszweckvermögen der Gemeinde Gräbern-Prebl fällt der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal im Ausmaß des örtlichen Aufkommens des im Abs 2 genannten Gebietsteiles im Verwaltungsjahr 1972 zu;

d)

der Gebarungserfolg (Abgang) der Gemeinde Gräbern-Prebl im Verwaltungsjahr 1972 fällt mit einem Anteil von 13 Prozent der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal zu;

e)

Verpflichtungen der Gemeinde Gräbern-Prebl zu Annuitätenleistungen, Haftungsübernahmen u.ä. für aufgenommene Darlehen für Zwecke des Straßenbaues gehen zu 44 Prozent auf die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal über;

f)

das im Eigentum der Gemeinde Gräbern-Prebl befindliche Liegenschaftsvermögen im Gebiet der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal (Wiesenau Nr 18) geht in das Eigentum der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal über;

g)

vom übrigen unbeweglichen Aktiv- und Passivvermögen der Gemeinde Gräbern-Prebl fallen 13 Prozent an die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard im Lavanttal.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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