§ 58 K-GV

K-GV - Kärntner Gemeindestruktur-Verbesserungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

§ 58

Nötsch im Gailtal

 

Der Gemeinde Nötsch im Gailtal wird jener Teil aus der Gemeinde Feistritz an der Gail angeschlossen, der nördlich der nachstehend beschriebenen Grenzlinie gelegen ist:

 

die Grenzlinie verläuft, ausgehend vom gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Saak, Hohenthurn und Feistriz an der Gail in westlicher Richtung, entlang der Katastralgemeindegrenze zwischen den Katastralgemeinden Feistritz an der Gail und Hohenthurn bis zum Schnittpunkt dieser Katastralgemeindegrenze mit der Mittellinie des regulierten Gailflusses; sodann flußaufwärts entlang der Mittellinie des regulierten Gailflusses bis zum gemeinsamen Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen der Katastralgemeinden Vorderberg, St. Paul, Kerschdorf und Feistritz an der Gail.

In Kraft seit 01.01.1973 bis 31.12.9999
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