Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Form und Inhalt des Internationalen Zertifikates müssen dem Muster der Anlage 4 unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) entsprechen.
In Kraft seit 09.05.2020 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 JachtVO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 JachtVO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 JachtVO