Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.09.2026
Im Zulassungsbescheid ist die erforderliche Ausrüstung für den Fahrtbereich, für den die Jacht zugelassen ist, gemäß Anlage 3 vorzuschreiben.
In Kraft seit 09.05.2020 bis 31.12.9999
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