Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.08.2026
Kostenarten
Folgende Kostenarten kommen – sofern in den jeweiligen Projekt- oder Sektormaßnahmen vorgesehen – für die Förderung in Betracht:
1.Ziffer einsInvestitionskosten,
2.Ziffer 2Sachkosten und
3.Ziffer 3Personalkosten.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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