Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.08.2026
Die Gewährung der Förderung setzt voraus, dass der Förderwerber in der Lage ist, die Geschäfte ordnungsgemäß zu führen, und über die erforderlichen fachlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fähigkeiten zur Durchführung des Projekts verfügt.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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