Dem Kuratorium obliegt die Entscheidung über die Mittelverwendung gemäß § 6 Abs. 1 Z 3 für die Durchführung von Maßnahmen und Initiativen gemäß § 4 Abs. 3 Z 1. Dem Kuratorium obliegt die Entscheidung über die Mittelverwendung gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, für die Durchführung von Maßnahmen und Initiativen gemäß Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer eins,
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