§ 13 G-EnLD-VO 2017 Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten

G-EnLD-VO 2017 - Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Von den Fernleitungsnetzbetreibern sind Informationen über eine Reduktion der Importe von Erdgas in vorgelagerten Marktgebieten bzw. Fernleitungsnetzen sowie Informationen aus dem „Regional Coordination System for Gas“ der ENTSO-G, die eine erhebliche Reduktion der Importe nach sich ziehen können, unverzüglich zu melden und gleichzeitig an den Verteilergebietsmanager zu übermitteln. Die Informationen können mit Zustimmung der E-Control vom Marktgebietsmanager übermittelt werden. In diesem Fall sind die Fernleitungsnetzbetreiber von ihrer diesbezüglichen Meldepflicht an die E-Control entbunden.

In Kraft seit 01.01.2017 bis 31.12.9999
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