Anl. 1 G-EnLD-VO 2017

G-EnLD-VO 2017 - Erdgas-Energielenkungsdaten-Verordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Die ÖNACE-Codes der gemäß § 3a genannten geschützten grundlegenden sozialen Dienste werden wie folgt festgelegt:Die ÖNACE-Codes der gemäß Paragraph 3 a, genannten geschützten grundlegenden sozialen Dienste werden wie folgt festgelegt:

ÖNACE-Klasse

Bezeichnung

geschützte grundlegende soziale Dienste

84.11

Allgemeine öffentliche Verwaltung

 

84.12

Öffentliche Verwaltung auf den Gebieten Gesundheitswesen, Bildung, Kultur und Sozialwesen

 

84.13

Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht

 

84.22

Verteidigung (Bundesheer)

Ja

84.24

Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei)

Ja

84.25

Feuerwehren

Ja

85.10

Kindergarten und Vorschulen

 

85.20

Volksschulen

 

85.31

Allgemeinbildende weiterführende Schulen

 

85.32

Berufsbildende weiterführende Schulen

 

85.41

Post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht

 

85.42

Tertiärer Unterricht

 

85.51

Sport- und Freizeitunterricht

 

85.52

Kulturunterricht

 

85.53

Fahr- und Flugschulen

 

85.59

Sonstiger Unterricht a.n.g.

 

86.10

Krankenhäuser

Ja

86.21

Arztpraxen für Allgemeinmedizin

Ja

86.22

Facharztpraxen

Ja

86.23

Zahnarztpraxen

Ja

86.90

Gesundheitswesen a.n.g.

Ja

87.10

Pflegeheime

Ja

87.20

Stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u.Ä.

Ja

87.30

Altenheime; Alten- und Behindertenwohnheime

Ja

87.90

Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)

Ja

88.10

Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter

Ja

88.91

Tagesbetreuung von Kindern

Ja

88.99

Sonstiges Sozialwesen a.n.g.

Ja

In Kraft seit 29.09.2023 bis 31.12.9999
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