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EPVO-BSG - Eignungsprüfungsverordnung-Binnenschifffahrtsgewerbe

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.09.2026

A. Güterbeförderung

  1. 1.Ziffer einsRecht:Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
    1. a)Litera aGrundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Frachtrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
    2. b)Litera bBeförderungsverträge (CMR),
    3. c)Litera cVersicherungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Haftung des Zulassungs- und Fahrzeuginhabers sowie des Frachtführers; Transportversicherung,
    4. d)Litera dGrundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
    5. e)Litera eArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
    6. f)Litera fSozialversicherungsrecht,
    7. g)Litera gSteuerrecht.
  2. 2.Ziffer 2Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
    1. a)Litera aZahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
    2. b)Litera bBerechnung der Selbstkosten,
    3. c)Litera cBeförderungspreise und -bedingungen,
    4. d)Litera dKaufmännisches Rechnungswesen,
    5. e)Litera eAusstellung von Rechnungen,
    6. f)Litera fHilfsgewerbetreibende des Verkehrs (82/470/EWG).
  3. 3.Ziffer 3Zugang zum Markt:
    1. a)Litera agewerberechtliche Vorschriften des Binnenschifffahrtsgewerbes,
    2. b)Litera bBeförderungsdokumente,
    3. c)Litera czuständige Behörden.
  4. 4.Ziffer 4Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. a)Litera aFahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. b)Litera bWahl des Fahrzeuges,
    3. c)Litera cBe- und Entladen der Fahrzeuge; Umschlag,
    4. d)Litera dZulassungsvoraussetzungen; Registerrecht; Schiffseichung,
    5. e)Litera eLiegezeit und Überliegezeit; Hafenentgelte.
  5. 5.Ziffer 5Verkehrssicherheit:
    1. a)Litera aRechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. b)Litera bPflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. c)Litera cBesatzungsvorschriften,
    4. d)Litera ddie besondere Verantwortung des Schiffsführers bei der Beförderung von gefährlichen Gütern,
    5. e)Litera eUnfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  6. 6.Ziffer 6Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
    1. a)Litera aBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Befrachtung sowie der Beförderungspreise und -bedingungen,
    2. b)Litera ballgemeine Grundsätze des Zollrechtes und Zollvorschriften,
    3. c)Litera ckombinierter Verkehr zwischen Landverkehrsträgern und Schiff mit seinen verschiedenen Techniken sowie Ro/Ro-Verkehr (in Verbindung mit Landverkehrsträgern),
    4. d)Litera dwichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.

B. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind

  1. 1.Ziffer einsRecht:Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, insbesondere in bezug auf:
    1. a)Litera aGrundsätze des Zivilrechtes und des Handelsrechtes (unter besonderer Berücksichtigung des allgemeinen Vertragsrechtes, des Schadenersatzrechtes und des Dienstnehmerhaftpflichtrechtes),
    2. b)Litera bGrundsätze des Gesellschaftsrechtes unter besonderer Berücksichtigung des Firmenbuchrechtes,
    3. c)Litera cArbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzrechtes, insbesondere Arbeitszeitrecht einschließlich der einschlägigen Kollektivverträge sowie die einschlägigen EU-Vorschriften,
    4. d)Litera dSozialversicherungsrecht,
    5. e)Litera eSteuerrecht.
  2. 2.Ziffer 2Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:
    1. a)Litera aZahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren,
    2. b)Litera bBerechnung der Selbstkosten,
    3. c)Litera cBeförderungspreise und -bedingungen,
    4. d)Litera dKaufmännisches Rechnungswesen.
  3. 3.Ziffer 3Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. a)Litera aFahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. b)Litera bZulassungsbedingungen; Registerrecht; Schiffseichung.
  4. 4.Ziffer 4Verkehrssicherheit:
    1. a)Litera aRechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. b)Litera bPflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. c)Litera cBesatzungsvorschriften,
    4. d)Litera dUnfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
  5. 5.Ziffer 5Zusätzliche Sachgebiete für den grenzüberschreitenden Verkehr:
    1. a)Litera aBestimmungen, die auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften, gemeinschaftlicher Regeln und internationaler Übereinkommen und Abkommen für den Binnenschiffsverkehr zwischen den EWR-Mitgliedsstaaten sowie zwischen dem EWR und Drittländern gelten, insbesondere auf den Gebieten der Beförderungspreise und -bedingungen,
    2. b)Litera bwichtigste schifffahrtspolizeiliche Vorschriften in den Mitgliedsstaaten.

C. Personenbeförderung mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen zugelassen sind

  1. 1.Ziffer einsRecht:Für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Kenntnisse im Schadenersatzrecht und im Steuerrecht.
  2. 2.Ziffer 2Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes:Beförderungspreise und -bedingungen.
  3. 3.Ziffer 3Technische Normen und technischer Betrieb:
    1. a)Litera aFahrzeuggewichte und -abmessungen; Fahrzeugarten,
    2. b)Litera bZulassungsbedingungen.
  4. 4.Ziffer 4Verkehrssicherheit:
    1. a)Litera aRechts- und Verwaltungsvorschriften für den Binnenschiffsverkehr,
    2. b)Litera bPflichten des Zulassungs- bzw. Fahrzeuginhabers nach Zulassungsrecht und Schifffahrtspolizeirecht,
    3. c)Litera cUnfallverhütung und bei Unfällen oder anderen Zwischenfällen zu ergreifende Maßnahmen.
In Kraft seit 26.07.2017 bis 31.12.9999
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