Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 199/2017. konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Die Worte „Schiffahrt“ und „schiffahrt“, auch in allen Wortverbindungen mit Ausnahme der Wortverbindung „Schiffahrtsgesetzes 1990“, werden durch „Schifffahrt“ und „schifffahrt“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2017,. konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „Die Worte „Schiffahrt“ und „schiffahrt“, auch in allen Wortverbindungen mit Ausnahme der Wortverbindung „Schiffahrtsgesetzes 1990“, werden durch „Schifffahrt“ und „schifffahrt“ ersetzt.“)
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