zweisemestrigen Speziallehrganges für Transportwirtschaft sowie des
zweisemestrigen Speziallehrganges für Transportwirtschaft für Berufstätige gemäß der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994 in der jeweils geltenden Fassung, ersetzt folgende Sachgebiete der Prüfung:zweisemestrigen Speziallehrganges für Transportwirtschaft für Berufstätige gemäß der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, Bundesgesetzblatt Nr. 895 aus 1994, in der jeweils geltenden Fassung, ersetzt folgende Sachgebiete der Prüfung:
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1) im Europäischen Wirtschaftsraum als „ Fachschule“ bezeichnet
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