§ 18 EPV Inkrafttreten

EPV - Eignungsprüfungsverordnung 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Z 5, § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 485/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2,, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 5,, Paragraph 15, Absatz eins und 2, Paragraph 16, Absatz 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 485 aus 1993, treten mit 1. September 1993 in Kraft.
In Kraft seit 22.07.1993 bis 31.12.9999
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