§ 18 EPV Inkrafttreten

Eignungsprüfungsverordnung 1991

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 22.07.1993 bis 31.12.9999
Inkrafttreten

§ 18. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft. Paragraph 18, Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Z 5, § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 485/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2,, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 5,, Paragraph 15, Absatz eins und 2, Paragraph 16, Absatz 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 485 aus 1993, treten mit 1. September 1993 in Kraft.

Stand vor dem 21.07.1993

In Kraft vom 01.09.1991 bis 21.07.1993
Inkrafttreten

§ 18. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft. Paragraph 18, Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft.

  1. (1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. September 1991 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2,§ 8 Abs. 2, § 9 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 12 Abs. 1 Z 5, § 15 Abs. 1 und 2, § 16 Abs. 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 485/1993 treten mit 1. September 1993 in Kraft.Paragraph 8, Absatz 2,, Paragraph 9, Absatz eins,, Paragraph 11, Absatz 2,, Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 5,, Paragraph 15, Absatz eins und 2, Paragraph 16, Absatz 4 und die Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 485 aus 1993, treten mit 1. September 1993 in Kraft.

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