§ 6 EhrenzeichenG Verleihung des Bundes-Ehrenzeichens

EhrenzeichenG - Ehrenzeichengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Das Bundes-Ehrenzeichen verleiht die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung.

In Kraft seit 01.01.2024 bis 31.12.9999
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