Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 15.08.2026
Marktinformationen
(1)Absatz eins,Die E-Control hat einschlägige Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer auf ihrer Website über relevante Energieeffizienzinstrumente und -mechanismen sowie Finanz- und Rechtsrahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu informieren.
(2)Absatz 2,Die E-Control hat verfügbare Energiedienstleistungsverträge und Klauseln, die in solchen Verträgen aufgenommen werden sollen, zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen.
In Kraft seit 15.06.2023 bis 31.12.9999
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