§ 9 EEff-SKV Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen

EEff-SKV - Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:

  1. 1.Ziffer einsWesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
  2. 2.Ziffer 2Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;Nutzungskategorie gemäß Paragraph 6, Absatz 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
  3. 3.Ziffer 3jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
  4. 4.Ziffer 4getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
  5. 5.Ziffer 5jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.
In Kraft seit 19.08.2023 bis 31.12.9999
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