§ 12 EEff-SKV Format des standardisierten Kurzberichts

EEff-SKV - Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Elektronische Meldeformulare

Die Angaben gemäß den §§ 3 bis 11 sind in elektronischer Form unter Verwendung der von der E-Control vorgegebenen Formulare auf der elektronischen Meldeplattform gemäß § 59 EEffG an die E-Control zu übermitteln. Die Angaben gemäß den Paragraphen 3 bis 11 sind in elektronischer Form unter Verwendung der von der E-Control vorgegebenen Formulare auf der elektronischen Meldeplattform gemäß Paragraph 59, EEffG an die E-Control zu übermitteln.

In Kraft seit 19.08.2023 bis 31.12.9999
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