Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Verpflichtete haben anzugeben, welchem Anteil der Endkunden ein oberes Limit von mindestens 7.000 Hz in der Tonübertragung bei Sprachtelefonie zur Verfügung gestellt wird.
In Kraft seit 16.06.2026 bis 31.12.9999
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