§ 10 BHV 2013 Unvereinbarkeit bei Bediensteten von anordnenden Organen

BHV 2013 - Bundeshaushaltsverordnung 2013

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
  1. (1)Absatz eins,Die Prüfung und Bestätigung der sachlichen und/oder rechnerischen Richtigkeit einerseits und die Erteilung der Anordnung andererseits durch dieselbe Bedienstete oder denselben Bediensteten ist unvereinbar, sofern derselbe Gebarungsfall betroffen ist. Diese Bestimmung ist bei Anordnungen nach § 34 (Ersatzanordnungen) sinngemäß anzuwenden.Die Prüfung und Bestätigung der sachlichen und/oder rechnerischen Richtigkeit einerseits und die Erteilung der Anordnung andererseits durch dieselbe Bedienstete oder denselben Bediensteten ist unvereinbar, sofern derselbe Gebarungsfall betroffen ist. Diese Bestimmung ist bei Anordnungen nach Paragraph 34, (Ersatzanordnungen) sinngemäß anzuwenden.
  2. (2)Absatz 2,Eine Unvereinbarkeit liegt nicht vor, wenn
    1. 1.Ziffer einsdie elektronische Abbildung physischer Eingangsstücke (Scannen) durch anordnungsbefugte Bedienstete oder
    2. 2.Ziffer 2die Erfassung und die Freigabe einer Anordnung durch dieselbe Bedienstete oder denselben Bedienstetenerfolgt.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 10 BHV 2013


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 10 BHV 2013 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 10 BHV 2013


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 10 BHV 2013


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 10 BHV 2013 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis BHV 2013 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 9 BHV 2013
§ 11 BHV 2013