1.Ziffer einsdie Ermittlung der ihren Wirkungsbereich betreffenden voraussichtlichen Mittelverwendungen und -aufbringungen, mindestens für den Zeitraum des laufenden Finanzjahres und der folgenden vier Finanzjahre, einschließlich der wirkungsorientierten Folgenabschätzung von neuen rechtsetzenden Maßnahmen und Vorhaben, die finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben, sowie deren interne Evaluierung (§§ 16 bis 18 BHG 2013);die Ermittlung der ihren Wirkungsbereich betreffenden voraussichtlichen Mittelverwendungen und -aufbringungen, mindestens für den Zeitraum des laufenden Finanzjahres und der folgenden vier Finanzjahre, einschließlich der wirkungsorientierten Folgenabschätzung von neuen rechtsetzenden Maßnahmen und Vorhaben, die finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben, sowie deren interne Evaluierung (Paragraphen 16 bis 18 BHG 2013);
2.Ziffer 2die Mitwirkung an der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetz-Entwurfes und des Strategieberichtes (§ 15 Abs. 1 BHG 2013);die Mitwirkung an der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetz-Entwurfes und des Strategieberichtes (Paragraph 15, Absatz eins, BHG 2013);
3.Ziffer 3die Mitwirkung an der Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (§§ 40 und 41 BHG 2013), des Budgetberichtes (§ 42 Abs. 3 BHG 2013), der zusätzlichen Übersichten (§ 42 Abs. 4 BHG 2013), der Teilhefte (§ 43 BHG 2013) und des Förderungsberichtes (§ 47 Abs. 3 bis 5 BHG 2013);die Mitwirkung an der Erstellung des Bundesvoranschlagsentwurfes (Paragraphen 40 und 41 BHG 2013), des Budgetberichtes (Paragraph 42, Absatz 3, BHG 2013), der zusätzlichen Übersichten (Paragraph 42, Absatz 4, BHG 2013), der Teilhefte (Paragraph 43, BHG 2013) und des Förderungsberichtes (Paragraph 47, Absatz 3 bis 5 BHG 2013);
4.Ziffer 4die Festlegung der Haushaltsorganisation unter Berücksichtigung von § 28 Abs. 3 BHG 2013, insbesondere die Einrichtung von haushaltsführenden Stellen im HV-System im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nach § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013;die Festlegung der Haushaltsorganisation unter Berücksichtigung von Paragraph 28, Absatz 3, BHG 2013, insbesondere die Einrichtung von haushaltsführenden Stellen im HV-System im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, BHG 2013;
5.Ziffer 5die Einrichtung von Global- und Detailbudgets (Budgetstruktur) im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Finanzen oder dem Bundesminister für Finanzen und die Zuweisung der Detailbudgets an die haushaltsführenden Stellen;
6.Ziffer 6die Zuteilung der Personalkapazitäten (§ 44 BHG 2013);die Zuteilung der Personalkapazitäten (Paragraph 44, BHG 2013);
7.Ziffer 7die Festlegung der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne der haushaltsführenden Stellen (§ 45 BHG 2013);die Festlegung der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne der haushaltsführenden Stellen (Paragraph 45, BHG 2013);
8.Ziffer 8die Steuerung der Inanspruchnahme und die Überwachung der Einhaltung der Voranschlagswerte sowie der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne (§ 45 BHG 2013);die Steuerung der Inanspruchnahme und die Überwachung der Einhaltung der Voranschlagswerte sowie der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne (Paragraph 45, BHG 2013);
9.Ziffer 9die Aufstellung ihrer Monatsvoranschläge (§ 51 BHG 2013);die Aufstellung ihrer Monatsvoranschläge (Paragraph 51, BHG 2013);
10.Ziffer 10die Aufstellung und Erläuterungen ihrer Monatsnachweise (§ 100 BHG 2013) und ihrer Abschlussrechnungen (§ 101 BHG 2013) sowie die Berichtslegung im Hinblick auf die Untergliederungen des haushaltsleitenden Organs;die Aufstellung und Erläuterungen ihrer Monatsnachweise (Paragraph 100, BHG 2013) und ihrer Abschlussrechnungen (Paragraph 101, BHG 2013) sowie die Berichtslegung im Hinblick auf die Untergliederungen des haushaltsleitenden Organs;
11.Ziffer 11die Mitwirkung am Controlling (§§ 66 bis 68 BHG 2013);die Mitwirkung am Controlling (Paragraphen 66 bis 68 BHG 2013);
12.Ziffer 12die interne Evaluierung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (§ 18 Abs. 1 BHG 2013) unddie interne Evaluierung von Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (Paragraph 18, Absatz eins, BHG 2013) und
13.Ziffer 13die Festsetzung von Mittelverwendungsbindungen (§ 52 Abs. 4 BHG 2013).die Festsetzung von Mittelverwendungsbindungen (Paragraph 52, Absatz 4, BHG 2013).
(2)Absatz 2,Zusätzlich zu den in Abs. 1 angeführten Aufgaben obliegt den haushaltsleitenden OrganenZusätzlich zu den in Absatz eins, angeführten Aufgaben obliegt den haushaltsleitenden Organen
1.Ziffer einsdie verrechnungstechnische Abbildung der bestehenden Organisationsstruktur ihres Ressorts im HV-System. Zu diesem Zweck sind Verrechnungsstellen in Bezug auf die Ergebnis-, Vermögens-, Finanzierungs- sowie Kosten- und Leistungsrechnung für sämtliche Organisationseinheiten in ihrem Wirkungsbereich, die nach den bestehenden gesetzlichen oder sonstigen verwaltungsorganisatorischen Vorschriften für die Gebarung des Bundes nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 BHG 2013 zuständig sind, anzulegen.die verrechnungstechnische Abbildung der bestehenden Organisationsstruktur ihres Ressorts im HV-System. Zu diesem Zweck sind Verrechnungsstellen in Bezug auf die Ergebnis-, Vermögens-, Finanzierungs- sowie Kosten- und Leistungsrechnung für sämtliche Organisationseinheiten in ihrem Wirkungsbereich, die nach den bestehenden gesetzlichen oder sonstigen verwaltungsorganisatorischen Vorschriften für die Gebarung des Bundes nach Maßgabe von Paragraph 46, Absatz 3, BHG 2013 zuständig sind, anzulegen.
2.Ziffer 2die Einrichtung der Verrechnungsstruktur im HV-System. Zu diesem Zweck sind nach Maßgabe der jeweils geltenden und bindenden Gebarungsgrundlagen nach § 46 Abs. 1 BHG 2013 die benötigten Konten im System einzurichten und diese den jeweils ermächtigten Organisationseinheiten nach Z 1 zuzuordnen.die Einrichtung der Verrechnungsstruktur im HV-System. Zu diesem Zweck sind nach Maßgabe der jeweils geltenden und bindenden Gebarungsgrundlagen nach Paragraph 46, Absatz eins, BHG 2013 die benötigten Konten im System einzurichten und diese den jeweils ermächtigten Organisationseinheiten nach Ziffer eins, zuzuordnen.
3.Ziffer 3die Verrechnung der zugewiesenen Jahres- und Monatsvoranschlagswerte und deren Änderungen (§ 90 Abs. 5 BHG 2013) im HV-System nach Maßgabe von § 8 Abs. 1 Z 1, sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Voranschlagswerte.die Verrechnung der zugewiesenen Jahres- und Monatsvoranschlagswerte und deren Änderungen (Paragraph 90, Absatz 5, BHG 2013) im HV-System nach Maßgabe von Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins,, sowie die Überwachung der Einhaltung dieser Voranschlagswerte.
4.Ziffer 4die Aufstellung der Monatsnachweise (§ 100 BHG 2013) und Abschlussrechnungen (§ 101 BHG 2013) einschließlich der erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen, einschließlich der Erläuterung von Ergebnissen und der Begründung von Voranschlagsabweichungen sowie der Erstellung der Anhangsangaben.die Aufstellung der Monatsnachweise (Paragraph 100, BHG 2013) und Abschlussrechnungen (Paragraph 101, BHG 2013) einschließlich der erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen, einschließlich der Erläuterung von Ergebnissen und der Begründung von Voranschlagsabweichungen sowie der Erstellung der Anhangsangaben.
(3)Absatz 3,Die in Abs. 1 aufgezählten Aufgaben sind von den Haushaltsreferentinnen oder den Haushaltsreferenten zu besorgen, die von den haushaltsleitenden Organen auf Grund von § 6 Abs. 3 BHG 2013 bestellt werden.Die in Absatz eins, aufgezählten Aufgaben sind von den Haushaltsreferentinnen oder den Haushaltsreferenten zu besorgen, die von den haushaltsleitenden Organen auf Grund von Paragraph 6, Absatz 3, BHG 2013 bestellt werden.
In Kraft seit 01.01.2013 bis 31.12.9999
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