Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Die Bereitstellung von Produkten sowie das Angebot oder die Erbringung von Dienstleistungen, die jeweils den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/882 entsprechen, darf aus Gründen, die in Zusammenhang mit Barrierefreiheitsanforderungen stehen, nicht verboten werden.
In Kraft seit 28.06.2025 bis 31.12.9999
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