§ 7 BaFG Verhältnis zu geltendem EU-Recht im Bereich des Personenverkehrs

BaFG - Barrierefreiheitsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026

Dienstleistungen, die den Vorschriften über die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Informationen zur Barrierefreiheit in Rechtsakten im Bereich des Personenverkehrs entsprechen, erfüllen die jeweils entsprechenden Barrierefreiheitsanforderungen dieses Bundesgesetzes. Enthält dieses Bundesgesetz Anforderungen, die über die in diesen Rechtsakten enthaltenen Anforderungen hinausgehen, finden die zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang Anwendung. Diese Rechtsakte sind:

  1. 1.Ziffer einsVerordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, ABl. Nr. L 46 vom 17.02.2004 S. 1,Verordnung (EG) Nr. 261 aus 2004, über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91, Amtsblatt Nummer L 46 vom 17.02.2004 Seite 1,
  2. 2.Ziffer 2Verordnung (EG) Nr. 1107/2006,Verordnung (EG) Nr. 1107 aus 2006,,
  3. 3.Ziffer 3Verordnung (EU) Nr. 1177/2010,Verordnung (EU) Nr. 1177 aus 2010,,
  4. 4.Ziffer 4Verordnung (EU) Nr. 181/2011,Verordnung (EU) Nr. 181 aus 2011,,
  5. 5.Ziffer 5Verordnung (EU) 2021/782 und
  6. 6.Ziffer 6auf Grundlage der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, ABl. Nr. L 191 vom 18.07.2008 S. 1, angenommene einschlägige Rechtsakte.auf Grundlage der Richtlinie 2008/57/EG über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, Amtsblatt Nummer L 191 vom 18.07.2008 Seite 1, angenommene einschlägige Rechtsakte.
In Kraft seit 28.06.2025 bis 31.12.9999
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