Dienstleistungen, die den Vorschriften über die Bereitstellung von barrierefreien Informationen und Informationen zur Barrierefreiheit in Rechtsakten im Bereich des Personenverkehrs entsprechen, erfüllen die jeweils entsprechenden Barrierefreiheitsanforderungen dieses Bundesgesetzes. Enthält dieses Bundesgesetz Anforderungen, die über die in diesen Rechtsakten enthaltenen Anforderungen hinausgehen, finden die zusätzlichen Anforderungen in vollem Umfang Anwendung. Diese Rechtsakte sind:
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