§ 33 B-SprLV Bauweise

B-SprLV - Bergbau-Sprengmittellagerungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.09.2026

Sofern die Errichtung von Außenwänden oder Decken notwendig ist, sind diese in Stahlbeton mit einer Mindeststärke von 200 mm auszuführen.

In Kraft seit 29.12.2011 bis 31.12.9999
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