Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Unter "kollektivvertraglichem Entgelt“ nach § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG ist nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen. Diese Bestimmung sieht für die Dauer der Überlassung keine Angleichung an die im Beschäftigerbetrieb gezahlten überkollektivvertraglichen Ist?Löhne vor. Aus diesem Grund fallen auch jährliche Ist?Lohn?Erhöhungen auf den überkollektivvertraglichen Lohn laut Beschäftiger?Kollektivvertrag n... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1KollV für Arbeitskräfteüberlassung AbschnVIII
Rechtssatz: Dem ständig auf der selben Baustelle des Beschäftigerbetriebes eingesetzten Arbeitnehmer steht gemäß Abschn VIII KVAÜ Fahrtkostenersatz auch dann zu, wenn er direkt von der Wohnung zur Baustelle fährt, sich diese aber außerhalb des Betriebes des Beschäftigers befindet. Stellt die Wegzeitvergütung nach dem Beschäftiger-KV einen Entgeltbestandteil dar, ist sie bei Vorlieg... mehr lesen...
Norm: AVRAG §7AÜG §10 Abs1EG-RL 96/71/EG - Entsenderichtlinie 396L0071 Art1 Abs3 litcEG-RL 96/71/EG - Entsenderichtlinie 396L0071 Art3
Rechtssatz: § 7b AVRAG verstößt nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit. Entscheidungstexte 8 ObA 50/02i Entscheidungstext OGH 28.03.2002 8 ObA 50/02i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 Abs 1 Satz 1 AÜG stellt in keiner Weise auf kollektivvertragliche Regelungen ab, sondern verweist ausschließlich auf das (tatsächlich gezahlte) angemessene, ortsübliche Entgelt für vergleichbare Leistungen. Die für die potentiellen Beschäftigerbetriebe geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen sind daher auf den Grundentgeltsanspruch überlassener Arbeitskräfte auch in ihren Verfallsrege... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Der Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG umfasst nicht jene Leistungen, welche der Arbeitnehmer als Ersatz für einen im Interesse des Arbeitgebers getätigten Aufwand erhält (= Aufwandsentschädigungen) (hier: Entfernungszulage). Entscheidungstexte 9 ObA 81/01d Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 81/01d 8 ObA 6/... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Mit Satz 1 und 2 dieser Bestimmung wird der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 AÜG schon vor Überlassung zwischen Überlasser und Arbeitskraft unabhängig von der einzelnen Überlassung zu vereinbarende Entgeltgrundanspruch inhaltlich geregelt, während Satz 3 eine ergänzende Regelung für die Zeit der Überlassung trifft. Entscheidungstexte 8 ObA 332/99b Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Die Tätigkeit der Piloten für Kurzstreckenflugzeuge (Type Fokker 50) ist nicht mit der von Piloten von Mittel- und Langstreckenflugzeugen (der Typen Airbus 310 und MD-80) vergleichbar im Sinne des § 10 Abs 1 dritter Satz AÜG. Entscheidungstexte 8 ObA 153/99d Entscheidungstext OGH 08.07.1999 8 ObA 153/99d ... mehr lesen...
Norm: AÜG Satz3AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Ist Beschäftigerbetrieb der ORF, für welchen nur eine (unzulässige) Betriebsvereinbarung besteht, richtet sich das angemessene Entgelt zumindest nach dem Mindestentgelt des für vergleichbare Tätigkeiten sonst heranzuziehenden Kollektivvertrags (hier: für Filmschaffende). Entscheidungstexte 8 ObA 85/98b Entscheidungstext OGH 24.08.1998 8 ObA ... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz hat sich für eine partielle Anwendung von Bestimmungen des Beschäftigerkollektivvertrages durch den Überlasser während des Zeitraumes der Überlassung entschieden. Das Herausnehmen einzelner Detailregelungen aus dem Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes und aus der Grundvereinbarung ("Rosinentheorie") ist nicht möglich. Vom Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes sind vor... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 10 Abs 1 dritter Satz AÜG steht der Arbeitskraft unabhängig davon zu, ob im Überlasserbetrieb ein Kollektivvertrag existiert. Die Bedachtnahme auf die kollektivvertraglichen Entgeltbedingungen im Beschäftigerbetrieb ist zwingend. Entscheidungstexte 9 ObA 60/93 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 9 ObA 60/93 Veröff: SZ 66/47 = A... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1AÜG §11 Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Abs 2 Z 5 AÜG bedeutet, daß jene Verfallsvorschriften, und Verjährungsvorschriften, die sich aus dem Gesetz ergeben, ungeschmälert bleiben müssen, sofern nicht normativ anzuwendende Kollektivverträge (§ 10 Abs 1 zweiter Satz AÜG) oder der Kollektivvertrag des Beschäftigerbetriebes bezüglich der Ansprüche für einzelne Überlassungen (§ 10 Abs 1 dritter Satz AÜG) kürzere Verfall... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Fahrtkosten sind nicht Entgelt, sondern Auslagenersatz. § 10 Abs 1 AÜG ist daher nicht anwendbar. Entscheidungstexte 9 ObA 60/93 Entscheidungstext OGH 31.03.1993 9 ObA 60/93 Veröff: SZ 66/47 = DRdA 1994,29 = Arb 11074 = SozArb 1994 H2,18 = RdW 1993,374 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1ArbVG §3 Abs2KollV für das eisen - und metallverarbeitende Gewerbe AbschnXIV Pkt12
Rechtssatz: Sieht der Grundvertrag einen höheren Basislohn vor, so daß der überlassenen Arbeitskraft im Ergebnis ein höheres Überstundenentgelt zusteht, als ihr bei Bedachtnahme auf den kollektivvertraglichen Lohn im Beschäftigerbetrieb unter Anwendung der kollektivvertraglichen Überstundenberechnungsformel zukommen würde, findet keine Kumulatio... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Angemessenheit (nach Satz 1) sind möglichst sacheinschlägige Kollektivverträge, bei der der Ortsüblichkeit eine in der Region des Überlasserbetriebes übliche Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgeltes zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 9 ObA 196/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 196/91 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Für das überlassungsunabhängige Grundentgelt ist in erster Linie ein auf den Überlasserbetrieb anzuwendender Kollektivvertrag (nach Satz 2) und nur, wenn ein solcher nicht besteht, das angemessene und ortsübliche Entgelt (nach Satz 1) maßgeblich. Entscheidungstexte 9 ObA 196/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 196/91 Veröff: SZ 64/161 = EvBl 19... mehr lesen...
Norm: AÜG §10 Abs1
Rechtssatz: Für die Dauer der Überlassung ist auf das an Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes für vergleichbare Arbeiten zu zahlende kollektivvertragliche Mindestentgelt Bedacht zu nehmen (sofern dieses höher ist als das Grundentgelt). Entscheidungstexte 9 ObA 196/91 Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 196/91 Veröff: SZ 64/161 = EvBl 1992/67 S 297 = JBl 199... mehr lesen...