Norm
AÜG §10 Abs1Rechtssatz
Unter "kollektivvertraglichem Entgelt“ nach § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG ist nur das kollektivvertragliche Mindestentgelt zu verstehen. Diese Bestimmung sieht für die Dauer der Überlassung keine Angleichung an die im Beschäftigerbetrieb gezahlten überkollektivvertraglichen Ist?Löhne vor. Aus diesem Grund fallen auch jährliche Ist?Lohn?Erhöhungen auf den überkollektivvertraglichen Lohn laut Beschäftiger?Kollektivvertrag nicht in den Schutzbereich des § 10 Abs 1 Satz 3 AÜG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129354Im RIS seit
07.05.2014Zuletzt aktualisiert am
02.03.2016