RS OGH 1998/8/24 8ObA85/98b

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Veröffentlicht am 24.08.1998
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Norm

AÜG Satz3
AÜG §10 Abs1

Rechtssatz

Ist Beschäftigerbetrieb der ORF, für welchen nur eine (unzulässige) Betriebsvereinbarung besteht, richtet sich das angemessene Entgelt zumindest nach dem Mindestentgelt des für vergleichbare Tätigkeiten sonst heranzuziehenden Kollektivvertrags (hier: für Filmschaffende).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110603

Dokumentnummer

JJR_19980824_OGH0002_008OBA00085_98B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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