Norm
AÜG §10 Abs1Rechtssatz
Dem ständig auf der selben Baustelle des Beschäftigerbetriebes eingesetzten Arbeitnehmer steht gemäß Abschn VIII KVAÜ Fahrtkostenersatz auch dann zu, wenn er direkt von der Wohnung zur Baustelle fährt, sich diese aber außerhalb des Betriebes des Beschäftigers befindet. Stellt die Wegzeitvergütung nach dem Beschäftiger-KV einen Entgeltbestandteil dar, ist sie bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des Beschäftiger-KV auch dem überlassenen Arbeitnehmer zu zahlen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120570Im RIS seit
24.02.2006Zuletzt aktualisiert am
26.01.2011