Begründung: II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der Antragsteller ist der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig, um einer Verhandlung ohne Beiziehung eines Dolmetschers für die albanische Sprache folgen zu können. Der Antragsteller lebt nach eigenen Angaben in Österreich und geht in Österreich keiner versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nach. Er bezieht nach seinen Angaben und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der am 18.08.2025 beim Arbeitsmarktservice St. Pölten (in weiterer Folge belangte Behörde genannt) aufgenommenen Niederschrift wegen Nichtannahme bzw. Nichtzustandekommens eines zugewiesenen Beschäftigungsverhältnisses als Wächter beim Dienstgeber XXXX mit kollektivvertraglicher Entlohnung, gab der Beschwerdeführer an, dass er hinsichtlich der konkret angebotenen Entlohnung sowie der täglichen Wegzei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom XXXX .2025 verpflichtete das Arbeitsmarkservice XXXX (in Folge: belangte Behörde) XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) zur Rückzahlung des von 08.06.2022-02.10.2022 unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes in der Höhe von € 2.065,05, mit dem ebenfalls verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 02.04.2025 von 01.01.2022-02.03.2022 unberechtigt empfangenen Arbeitslosengelde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der BF stellte im Jahr XXXX einen Antrag auf Rezeptgebühr-Befreiung. 1. Der BF stellte im Jahr römisch 40 einen Antrag auf Rezeptgebühr-Befreiung. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die ÖGK diesen Antrag ab, da die Voraussetzungen nicht vorliegen würden. 3. Der BF erhob innerhalb der Beschwerdefrist eine ausführlich begründete Beschwerde und beantragte Verfahrenshilfe. 4. Die ÖGK legte die Beschwerde s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX brachte der BF Klage beim Verwaltungsgericht Wien ein, da die ÖGK, darunter auch schriftlich, behauptet hätte, dass er im Jahr 2024 nur drei Mal Rezeptgebühr bezahlt hätte und stellte mehrere Anträge. Darüber hinaus beantragte der BF Verfahrenshilfe wegen geringen Einkommens. 1. Am römisch 40 brachte der BF Klage beim Verwaltungsgericht Wien ein, da die ÖGK, darunter auch schriftlich, behauptet hätte, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 30.09.2025 hat die belangte Behörde, das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice), die Anträge des Beschwerdeführers vom 21.06.2024 und 21.02.2025 auf Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) unter Berufung auf die mangelhafte Erfüllung eines Straftatbestandes sowie die Verwirklichung eines Ausschlussgrundes abgewie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid des AMS vom 13.11.2024, Zahl: XXXX , wurde der Notstandshilfebezug des Antragstellers gemäß § 33 Abs. 2 iVm § 38, § 24 Abs. 1, § 7 und § 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit ab dem11.10.2024 eingestellt (Aktenzahl der elektronisch übermittelten Aktenteile [AZ] 2). 1.1. Mit Bescheid des AMS vom 13.11.2024, Zahl: römisch 40 , wurde der Notstandshilfebezug des Antragstellers gemäß Paragraph 33,... mehr lesen...