Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen und Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Antrag hat die antragstellende und anwaltlich vertretene Partei die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 8a VwGVG in vollem Umfang für die im
Spruch: genannte Rechtssache beantragt. Begründet wurde der Antrag damit, dass die antragstellende Partei außerstande sei, ohne Gefährdung des notwendigen Unterhaltes die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2004 eine Hauptwohnsitzmeldung in einem Polizeianhaltezentrum, im Jahr 2015 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt, im Jahr 2023 eine Hauptwohnsitzmeldung sowie seit Februar 2024 eine Hauptwohnsitzmeldung in einer Justizanstalt auf. 2. Am XXXX .2023 wurde durch die Staatsanwaltschaft XXXX eine Festnahmeanordnung und ein europäischer Haftbefehl gegen den... mehr lesen...