Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 11.01.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkann... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Mit dem oben im Sprucheinleitungssatz angeführten Antrag, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 11.04.2024, hat die antragstellende Partei die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 8a VwGVG im Umfang der Gebührenbefreiung für die Eingabegebühr für die im
Spruch: angeführte Rechtssache beantragt. Begründet wurde der Antrag im Wesentlichen damit, dass die antragstellende Partei völlig vermögenslos sei und auch über kein regelmäßiges Einkommen verfüge... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs 4 von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Gemäß Parag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt ins Bundesgebiet ein und brachte hier am 02.05.2023 einen Antrag auf Gewährung internationalen Schutzes ein. 2. Zuvor stellte er am 14.04.2023 auch in Italien einen solchen Antrag. Diesem Verfahren entzog sich der BF durch die Weiterreise nach Österreich, wobei er sich per Bus ins Bundesgebiet begab. 3. Am XXXX 2023 leitete die Dublin-Abteilun... mehr lesen...