Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , Zlen. XXXX und XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei so... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführende Partei (nachfolgend: auch "bP") ist Inhaberin eines Behindertenpasses mit einem eingetragenen GdB von 50 römisch eins.1. Die beschwerdeführende Partei (nachfolgend: auch "bP") ist Inhaberin eines Behindertenpasses mit einem eingetragenen GdB von 50 %. I.2. Die bP beantragte am 15.05.2017 beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich (nachfolgend: auch belangte Behö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der AMA vom 03.01.2014, AZ II/7-EBP/13-120771195, wurde über den Antrag vonXXXX, XXXX, XXXX, XXXX XXXX, BNr. XXXX, (im Weiteren Beschwerdeführerin oder BF) auf Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie 2013 entschieden. Dieser Bescheid wurde nicht angefochten. 1. Mit Bescheid der AMA vom 03.01.2014, AZ II/7-EBP/13-120771195, wurde über den Antrag vonXXXX, römis... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artikel 130, Absatz eins, B-VG sinngemäß anzuwendende Paragraph 62, Absatz 4, AVG. Gemäß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.07.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 29.06.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes aus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 12. Juli 2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte der Beschwerdeführer eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte der Beschwerdeführer unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswahlmöglichkeit "Bezieher von Leistungen und Un... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. Juli 2018 beantragte die XXXX vertreten durch Huber | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Juli 2018 betreffend ihr Angebot, die Einsicht in den Vergabeakt der Auftraggeberin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Der Antrag betrifft das Vergabeverfahren "5020 Salzburg, Haunspergstr. 77, Musi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Den Angaben der XXXX (im Weiteren: Antragstellerin) im gegenständlichen Fristsetzungsantrag zufolge hat sie gegen den Bescheid der AMA vom 28.10.2016, 1/1/Kro-AMB/16/Baumg, mit welchem ihr Agrarmarketingbeiträge für Wein für das 1. und 2. Quartal 2012 in Höhe von EUR XXXX vorgeschrieben wurden, mit Schriftsatz vom 28.11.2016 Beschwerde erhoben. Den Angaben der römisch 40 (im Weiteren: Antragstellerin) im gegenständli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 03.07.2018 wies der Stadtschulrat für Wien (im Folgenden: belangte Behörde) die Anzeige zur Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht des schulpflichtigen Sohnes des Beschwerdeführers XXXX zurück und schloss die aufschiebende Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde dagegen aus. 1. Mit dem nun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 03.07.2018 wies der Stadtschulrat für Wien (im Folgenden: belangte Behörde) die Anzeige zur Teilnahme am Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht des schulpflichtigen Sohnes des Beschwerdeführers XXXX zurück und schloss die aufschiebende Wirkung einer rechtzeitig eingebrachten Beschwerde dagegen aus. 1. Mit dem nun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer stellten einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Bundesamt) wies mit Bescheid vom XXXX den Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich des Status der Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG ab und erkannte dem Beschwerdeführer den Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 Abs. 1 AsylG zu. Dem Beschwerdeführer wurde eine bef... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 04.06.2013 wurde der Beschwerdeführer (BF) - damals noch ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehender Polizeibeamter - vorläufig vom Dienst suspendiert [AS 7 - die Aktenzahlen beziehen sich auf GZ: 7-47-DK/1/2013] nachdem bereits am 23.05.2013 ein Anlassbericht an die Staatsanwaltschaft, wegen Verdacht auf Gewerbsmäßigen Diebstahl und Urkundenunterdrückung gegen den BF bzw. seine Ehefrau erging ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) reiste am 22.09.2007 auf dem Luftweg nach Österreich ein und stellte im Zuge der Grenzkontrolle einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 24.09.2007 erfolgte seine Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Am 01.10.2007 sowie am 15.11.2007 erfolgten niederschriftliche Einvernahmen des BF vor dem Bundesasylamt (nunmehr: Bundesamt für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) stellte am 26.08.2014 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Mit hg. Erkenntis vom XXXX wurde die Beschwerde im ersten Asylverfahren des BF gemäß §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 Z 3, 55, 57 AsylG 2005 idgF, § 9 BFA-VG idgF und §§ 52, 55 FPG idgF als unbegründet abgewiesen und erwuchs diese Entscheidung mit 30.08.2016 in Rechtskraft. Mit hg. Erkenntis vom römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) stellte am 31.03.2015 für das Antragsjahr 2015 einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA), und beantragte damit die Gewährung von Direktzahlungen für beihilfefähige Flächen mit einem Ausmaß von 13,8677 ha. 1. römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , BNr. römisch 40 , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) stellte am 31.03.2015 für das Antrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. XXXX , XXXX , XXXX , BNr. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) stellte am 20.04.2016 für das Antragsjahr 2016 einen Mehrfachantrag-Flächen (MFA), und beantragte damit die Gewährung von Direktzahlungen für beihilfefähige Flächen mit einem Ausmaß von 13,8677 ha. 1. römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , BNr. römisch 40 , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF) stellte am 20.04.2016 für das Antrag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des XXXX auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes ab. 1. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des römisch 40 auf Aufschub des Antrittes des ordentlichen Zivildienstes ab. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer rechtzeitig Beschwerde. 3. Mit Note vom 16.08.2... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 27.08.2018 Norm: ASVG §293 AVG §37 BSVG §141 B-VG Art.133 Abs4 B-VG Art.133 Abs9FMGebO §47FMGebO §48 Abs1FMGebO §48 Abs5FMGebO §49FMGebO §50 Abs4FMGebO §51 GSVG §150 RGG §2 RGG §3 Abs1 RGG §3 Abs5 RGG §4 Abs1 RGG §6 Abs1 RGG §6 Abs2 VwGVG §24 Abs2 Z1 VwGVG §28 Abs1 VwGVG §28 Abs2 VwGVG §28 Abs3 Satz2 VwGVG §31 Abs1 ZustG §2 Z4 ASVG § 293 heute ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 10.10.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Am 11.10.2015 erfolgte die Erstbefragung des Beschwerdeführers vor dem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes. 3. Am 12.12.2017 wurde die Einvernahme des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde durchgeführt. 4. Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz - VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei, einem nigerianischer Staatsbürger (im Folgenden: bP) Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 596,-- (2 x € 298,-- Pauschalgebühren gem § 24 UVG) vorgeschrieben. 1. Im Grundverfahren (einer Pflegschaftssache) römisch 40 wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei, einem nigerianischer Staatsbürger (... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 31.03.2015 verfügte das Personalamt der Zentrale der Österreichischen Post AG die gegenständliche Personalmaßnahme einer Versetzung der Beschwerdeführerin als Sachbearbeiterin mit Filialleitungsvertretungs- und Springertätigkeit nach XXXX . Mit Bescheid vom 31.03.2015 verfügte das Personalamt der Zentrale der Österreichischen Post AG die gegenständliche Personalmaßnahme einer Versetzung der Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am XXXX einen Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am römisch 40 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Am XXXX wurde der BF ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (... mehr lesen...