Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Wiedereinsetzungswerberin stellte am 02.11.2017 einen Antrag auf Internationalen Schutz, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 11.04.2017, Zl. 1172630002-171240309, abgewiesen wurde. Dieser Bescheid wurde der Wiedereinsetzungswerberin laut Rückschein durch Hinterlegung am 24.04.2018 (Beginn der Abholfrist) zugestellt. Mit Schriftsatz vom 29.05.2018 wurde sowohl ein Antrag auf Wie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gegen den Bescheid des Landesschulrats von XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen bestellt und mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt. 1. Mit Beschluss vom römisch 40 , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung römisch 40 in der Beschwerdesache des... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und zugleich - aktenkundiger - Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und zugleich - aktenkundiger - Sachverhalt: I.1. Im Rahmen eines gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur Aktenzahl XXXX erfolgte am XXXX in den Privaträumlichkeiten des BF eine seitens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (im Folgenden: WKStA) angeordnete Hausdurchs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und aktenkundiger Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und aktenkundiger Sachverhalt: 1) Am XXXX brachte der Beschwerdeführer beim Bundesverwaltungsgericht persönlich einen Schriftsatz ein, in welchem er - kurz zusammengefasst - beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge das vom Arbeits- und Sozialgericht Wien (kurz: ASG Wien) gefällte Urteil XXXX , mit welchem seine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, XXXX , abgewiesen wurde und er ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 24.04.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab er an, Staatsangehöriger von Somalia zu sein. Am selben Tag fand vor einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes die niederschriftliche Erstbefragung des Beschwerdeführers statt. In weiterer Folge wurde der Beschwerdeführer am 10.03.2016 vor dem Bundesamt für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust sc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 14.4.2015 beantragte der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - für seine Teilnahme als Kläger an einer für den 11.5.2015 anberaumten Verhandlung in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht einen Kostenvorschuss. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach ihm der Präsident des Landesgerichtes Innsbruck - die belangte Behörde - für seine ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan. Er reiste spätestens am 27.10.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: "BFA") 22.10.2017, Zl. Zl. 1133176300/161474965/BMI-EAST_WEST, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan. Er reiste spätestens am 27.10.2016 in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: "BFA") 22.10.2017, Zl. Zl. 1133176300/161474965/BMI-EAST_WEST, wurde der Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Absatz 1 iVm § 2 Absatz 1 Ziffer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.5.2015 fand in einer Sozialrechtssache vor dem Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozialgericht eine Verhandlung statt, an welcher der Beschwerdeführer - der in der Bundesrepublik Deutschland ansässig war - als Kläger teilnahm. Am 2.6.2015 beantragte er, ihm für seine Teilnahme an dieser Verhandlung Gebühren nach dem Gebührenanspruchsgesetz BGBl. 136/1975 (in der Folge: GebAG) zuzuerkennen. 1. Am 11.5.2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in Folge: BF) brachte am 01.06.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA) den verfahrensgegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich ein. 2. Mit Bescheid des BFA vom 04.07.2018, Zahl: 1193293807-180510725, wurde der Antrag des BF ohne in die Sache einzutreten gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurückgewiesen und ausgesprochen, dass Italien für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 14.07.2014 beantragte die Beschwerdeführerin am 18.07.2014 beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden belangte Behörde genannt) auf Grundlage des § 44 WaffG die halbautomatischen Schusswaffen - SIG SAUER M400, Kal. 223 Rem, SIG SAUER 516 Patrol, Kal. 223 Rem, und SIG SAUER 716 Patrol, Kal. 308 Win, - als Waffen der Kategorien B einzustufen. Mit Schreiben vom 14.07.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 09.08.2018, beim BVwG am selben Tag eingelangt, beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Nichtigerklärung der Zuschlagentscheidung der Auftraggeberin vom 02.08.2018 zugunsten der XXXX verbunden mit Anträgen auf Ersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. Mit Schriftsatz vom 09.08.2018, beim BVwG am selben Tag eingelangt, beantragte die Antragstellerin die ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, nigerianische Staatsangehörige, reisten legal am 01.09.2014 in das Bundesgebiet ein und stellten am 08.09.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheiden vom 21.07.2017, Zl. XXXX und XXXX wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, nigerianische Staatsangehörige, reisten legal am 01.09.2014 in das Bundesgebiet ein und stellten am 08.09.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheiden vom 21.07.2017, Zl. XXXX und XXXX wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) sowie hinsichtlic... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 14.07.2017 stellte die Telekom-Control-Kommission ("TKK" oder "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass der Markt für "Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der XXXX" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender relevanter Markt sei (Spruchpunkt A.1.) und dieser das geografische Gebiet innerhalb der Republik Österreich umfasse, in dem die Beschwer... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs. 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs. 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Ab... mehr lesen...