Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.10.2014 wies die belangte Behörde (im Folgenden: PVA) den Antrag der Beschwerdeführerin vom 18.06.2014 auf Selbstversicherung in der Pensionsversicherung gemäß § 18a ASVG für Zeiten der Pflege ihrer am XXXX geborenen Tochter XXXX mit der
Begründung: ab, dass die Arbeitskraft der Beschwerdeführerin durch die Pflege ihrer Tochter nicht gänzlich beansprucht worden sei. Dagegen wurde kein Rechtsmittel ergriffen. 2. Der von d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit 5.6.2018 gaben XXXX und die Beschwerdeführerin mit Formular „Bewirtschafterwechsel“ einen Übergang der Betriebsführung des Betriebs mit der BNr. XXXX von der bisherigen Bewirtschafterin auf die Beschwerdeführerin per 1.7.2018 bekannt. Dass alle Ansprüche an der Basisprämie (alle Zahlungsansprüche mit Flächen) an die Beschwerdeführerin weitergegeben werden, wurde nicht angekreuzt. 2. Die Beschwerdeführerin stellte in der Folge für das Antragsjahr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist serbischer Staatsbürger und wurde am 09.07.2020 einer Personenkontrolle unterzogen. Von der belangten Behörde wurde festgestellt, dass er sich seit 26.12.2019 ohne einen Aufenthaltstitel oder einer Beschäftigungsbewilligung in Österreich aufhielt und abgesehen von seinem Aufenthalt in Schubhaft bis zu seiner freiwilligen Ausreise am 20.07.2020 über keinen Wohnsitz verfügte. Bei seinem Aufgriff hatte er lediglich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat. Diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 29.08.2019 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 03.10.2019, Zl. 161382907-190884580/BMI-BFA_WIEN_AST_04, abgewiesen und gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen sowie ein zehnjähriges Einreiseverbot verhängt. Gegen die Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz erhob der B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin ist seit 02.05.2006 Inhaberin eines unbefristeten Behindertenpasses mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 60 von Hundert (v.H.). Die Ausstellung dieses Behindertenpasses erfolgte nach Einholung eines augenfachärztlichen Sachverständigengutachtens aufgrund der Aktenlage vom 26.04.2006. Die Funktionseinschränkung wurde der Leidensposition Lfd. Nr. Bezeichnung der körperlichen, geistigen oder sinnesbedingten Funktionseinsc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer, ein sri-lankischer Staatsangehöriger, stellte nach unrechtmäßiger Einreise in das österreichische Bundesgebiet am Flughafen Schwechat am XXXX .2011 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom XXXX .2011, Zl. XXXX , wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei (bP), XXXX , wurde am 13.02.2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. 2. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.03.2018 wurde die bP darüber informiert, dass für den Fall ihrer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung beabsichtigt sei, gegen sie eine Rückkehrentscheidung und ein Einreiseverbot zu erlassen. Gleichzeitig wurde sie aufgefordert, sich dazu i... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellungen: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, stellte am 20.09.2016 über seine rechtsfreundliche Vertreterin den Antrag, ein am 14.07.2003 unbefristet erlassenes Aufenthaltsverbot auf Grund einer Änderung der Rechtslage aufzuheben. Weiters stellte der Beschwerdeführer am 21.09.2016 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß § 55 Abs. 1 AsylG. 2. Am 16.12.2016 wurde der Beschwerdeführer vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF), ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte bei der Österreichischen Botschaft in Islamabad (im Folgenden ÖB Islamabad) am 15.01.2019 einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde die Ehefrau des BF, XXXX , geb XXXX ebenfalls Staatsangehörige Afghanistans, genannt, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden BFA) vom 16... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend: BF), ein Staatsangehöriger aus Pakistan, stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 27.06.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Im Rahmen der Erstbefragung am nächsten Tag gab der Beschwerdeführer befragt zu seinen Fluchtgründen zu Protokoll, dass er aus Angst vor den Taliban Pakistan verlassen habe. In Parachinar würden derzeit die Taliban herrschen und täglich Bombenanschläge ... mehr lesen...