Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Afghanistans, stellten am 26.09.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (in Folge ÖB Islamabad) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin bzw. der Vater der mj Zweit- bis Viertbeschwerdeführer, XXXX , StA. Afghanistan, genannt, welchem mit Erkenntnis des Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Erstverfahren: Die beschwerdeführende Partei war im Besitz eines Behindertenpasses mit einem Gesamtgrad der Behinderung von 90%. Ursächlich dafür war ein Aktengutachten einer Fachärztin für Augenheilkunde und Optometrie vom 25.01.2010 mit folgendem Ergebnis: 1. Stark reduziertes Sehvermögen infolge der angeborenen Spaltbildung in der Netzhaut und Aderhaut; Positionsnummer VI/c/637, Tab K6/Z7; GdB: 75% = 80% 2. Kein beidäugiges Sehen infolge Sch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), Staatsangehörige Afghanistans, brachten am 31.10.2018 bei der Österreichischen Botschaft Islamabad (im Folgenden: ÖB Islamabad), Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005 (im Folgenden AsylG), ein. Bei den minderjährigen Zweit- bis Viertbeschwerdeführern (im Folgenden: BF2 bis BF4), handelt es sich um die Kinder der Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1). Als Bezug... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von Mag. XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgitarre“, „Jazzgitarre“, „Songwriting“, „Didaktik+lehrpraxis“, „Solfeggio“, „Eartraining Pop“, „Didaktik der Popmusik“, „Stageband“, „Ensemble Pop“ sowie „Bandleitung“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden insbesondere folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Arbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrerin für die Unterrichtsgegenstände „Popgesang“, „Jazzgesang“, „Didaktik+Lehrpraxis Pop/Jazzgesang“ sowie „Solfeggio Pop/Jazz“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Lebenslauf - Strafregisterbescheinigung - Kopie des Reisepasses - Ärztliches Attest - zwei Bachelorprüfungszeugnisse... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist der Schulerhalter der Privatschule „ XXXX “. Er zeigte am 11.09.2018 die Verwendung von XXXX als Lehrer für die Unterrichtsgegenstände „Jazzklavier“, „Jazztheorie“ sowie „Arrangement“ an dieser Privatschule an. Der Anzeige wurden folgende Unterlagen angeschlossen: - Reifezeugnis aus dem Hauptfach Jazz-Klavier des Konservatoriums der Stadt Wien - Übersicht der BM.IAP-Anfrage 2. Am 17.09.2018 teilte die belangte Behörde mit ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit am XXXX bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte diese unter der Rubrik „Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an“ die Auswahlmöglichkeit „Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgeset... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") ist türkischer Staatsangehöriger. Der BF wurde mit Urteil des BG XXXX , vom 14.10.2014, Zl.: XXXX , wegen Köperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen (zu je ? 5,00) verurteilt. Die Hälfte der Geldstrafe wurde unter Setzung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen. Mit Bericht des LVT XXXX vom 24.05.2016 wurde der BF wegen Verdacht auf: Terroristische Vereinigung und Übertretung des W... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 12.06.2019- Antrag der beschwerdeführenden Partei (in Folge "bP" genannt) auf die Ausstellung eines Ausweises gemäß §29b StVO und gleichzeitig auf die Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass beim Sozialministeriumservice XXXX - SMS, Landesstelle XXXX (in Folge belangte Behörde bzw "bB" genannt) 27.09.2019-Erstellu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer, eigenen Angaben zufolge Geschwister und Staatsangehörige Somalias, stellten am 12.11.2019 bei der Österreichischen Botschaft in Nairobi (im Folgenden: „ÖB Nairobi“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde die Mutter der vier minderjährigen Beschwerdeführer, ebenfalls eine Staatsangehörige Somalias, namhaft gemacht, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer, eigenen Angaben zufolge Geschwister und Staatsangehörige Somalias, stellten am 12.11.2019 bei der Österreichischen Botschaft in Nairobi (im Folgenden: „ÖB Nairobi“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde die Mutter der vier minderjährigen Beschwerdeführer, ebenfalls eine Staatsangehörige Somalias, namhaft gemacht, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer, eigenen Angaben zufolge Geschwister und Staatsangehörige Somalias, stellten am 12.11.2019 bei der Österreichischen Botschaft in Nairobi (im Folgenden: „ÖB Nairobi“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde die Mutter der vier minderjährigen Beschwerdeführer, ebenfalls eine Staatsangehörige Somalias, namhaft gemacht, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die minderjährigen Beschwerdeführer, eigenen Angaben zufolge Geschwister und Staatsangehörige Somalias, stellten am 12.11.2019 bei der Österreichischen Botschaft in Nairobi (im Folgenden: „ÖB Nairobi“) Anträge auf Erteilung von Einreisetiteln gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Als Bezugsperson wurde die Mutter der vier minderjährigen Beschwerdeführer, ebenfalls eine Staatsangehörige Somalias, namhaft gemacht, welcher mit Bescheid des Bundesamtes für Frem... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der minderjährige Beschwerdeführer stellte durch seinen gesetzlichen Vertreter am 18.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Der BF wurde weder bei der Erstbefragung noch bei der Einvernahme vor dem BFA selbst befragt. Zur Beurteilung seines Antrages auf internationalen Schutzes wurden die Angaben des Onkels des BF bei der Erstbefragung und in der Einvernahme vor dem BFA herangezogen. Der Onkel des BF gab an, dass seine Familie verfolgt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) beantragte am 18.12.2018 unter Beilage eines Konvolutes an medizinischen Befunden die Ausstellung eines Behindertenpasses. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens eines FA für Neurologie wies die belangte Behörde mit Bescheid vom 15.04.2019 den Antrag des Beschwerdeführers ab und begründete dies mit dem eingeholten Gutachten, wonach der Grad der Behinderung 40% betrage. 2. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsbürger beantragte am XXXX 2019 die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art. 8 EMRK gemäß § 55 Abs. 2 AsylG ("Aufenthaltsberechtigung"). Mit Verbesserungsauftrag vom selben Tag wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, innerhalb von vier Wochen seinen Antrag in deutscher Sprache ausführlich zu begründen sowie eine Geburtsurkunde oder ein dieser gleichzuhaltendes Dokument (Original) und ein Lichtbi... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist Staatsangehöriger von Serbien, wo sich auch sein Lebensmittelpunkt befindet. Er spricht Serbisch. Der BF verfügt über einen am XXXX .2011 ausgestellten gültigen serbischen Reisepass. Er ist geschieden und hat keine Kinder. Der BF ist gesund und arbeitsfähig. In Serbien lebt er ihn einer Mietwohnung in Belgrad. Seine Eltern besitzen in Serbien ein Haus. Auch seine jüngere Schwester lebt in Serbien. Abgesehen von... mehr lesen...