Begründung: , dass die Antragsteller die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 60 Abs. 2 Z. 1-3 AsylG nicht hätten nachweisen können und die Einreise der Antragsteller zur Aufrechterhaltung des Privat-und Familienlebens im Sinne des Art. 8 EMRK nicht geboten erscheine. Gegen diesen Bescheid erhoben die BF mit Schreiben vom 11.02.2019 fristgerecht eine gemeinsame Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Begründend wiederholten die BF im Wesentlichen ihre Einwendungen, die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin, beide Staatsangehörige der Russischen Föderation, sind ein Ehepaar und stellten am 03.03.2020 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Zu den Beschwerdeführern liegt jeweils eine EURODAC-Treffermeldung der Kategorie „1“ vom 18.08.2013 zu Schweden vor. Ein Abgleichsbericht zur VIS-Abfrage ergab zudem, dass den Beschwerdeführern in St. Petersburg ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin, beide Staatsangehörige der Russischen Föderation, sind ein Ehepaar und stellten am 03.03.2020 die gegenständlichen Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Zu den Beschwerdeführern liegt jeweils eine EURODAC-Treffermeldung der Kategorie „1“ vom 18.08.2013 zu Schweden vor. Ein Abgleichsbericht zur VIS-Abfrage ergab zudem, dass den Beschwerdeführern in St. Petersburg ein... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt ... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein in XXXX geborener Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina, verfügt über einen am XXXX .03.2002 ausgestellten, unbefristet erteilten Aufenthaltstitel „Niederlassungsbewilligung Familiengemeinschaft – ausgenommen unselbständiger Erwerb“. Er wurde im Bundesgebiet, wo er jedenfalls seit November 2000 durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, seit 2010 zehn Mal strafgerichtlich verurteilt, wobei ein Mal ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin, eine slowakische Staatsangehörige und hält sich seit 24.05.2011 durchgehend in Österreich auf. Am 30.01.2020 erhielt die belangte Behörde die Mitteilung, dass die Beschwerdeführerin wegen des Verdachtes der Begehung eines Verbrechens nach § 28a Abs. 1 SMG in Untersuchungshaft genommen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war die Beschwerdeführerin im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Familienangehöriger) und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, der minderjährigen Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) im Wege des Vaters als gesetzlichen Vertreters zugestellt am 18.06.2020, wurde der Antrag auf internationalen Schutz vom 12.05.2020 hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm. § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgew... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang I.1. Die beschwerdeführende Partei (idF bP) ist Staatsangehöriger von Georgien. I.2. Am 28.01.2018 hat sie in Österreich vor der belangten Behörde (idF bB) ihren ersten Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens wurde der Antrag auf internationalen Schutz ohne in die Sache einzutreten von der bB gemäß § 5 Absatz 1 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2005 (AsylG) idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem unbekannten Zeitpunkt unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein. Am 14.01.2019 wurde er erstmalig in der Notschlafstelle in XXXX einer fremdenrechtlichen Kontrolle unterzogen und sein unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt. 2. Mit Mandatsbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA; belangte Behörde) vom 22.01.2020, Zl. XXXX , wurde über den Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste illegal in das Bundesgebiet ein und stellte am 19.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA; belangte Behörde) vom 14.02.2017, Zl. XXXX , abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit seiner Abschiebung in den Irak festgestellt und dem Beschwerdeführer eine 14... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 26.07.2004 wurde der Beschwerdeführerin der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (IZR). 2. Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid vom 06.05.2020 wurde der Beschwerdeführerin (I.) der Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 9 Abs. 1 AsylG von Amts wegen aberkannt, (II.) die erteilte befristete Aufenthaltsberechtigung gemäß § 9 Abs. 4 AsylG entzogen und (III.) ein Aufenthaltstitel gemäß §... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist, eigenen Angaben zufolge, afghanischer Staatsbürger. Er reiste am 15.07.2020 irregulär nach Österreich ein. Beim Versuch, auch die österreichisch-deutsche Grenze zu überqueren, wurde er am 16.07.2020 von der deutschen Bundespolizei festgesetzt und noch am selben Tag von den österreichischen Sicherheitsbehörden rückübernommen. 2. Nach seiner Festnahme gemäß § 39 FPG wurde der Beschwerdeführer unter anderem von eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: , mwN, und daran anschließend die Erkenntnisse VwGH 22.01.2015, Ra 2014/21/0052, Punkt 2. der
Entscheidungsgründe: , und VwGH 19.05.2015, Ra 2014/21/0057). Bei der Erlassung eines Aufenthaltsverbots können drei verschiedene Gefährdungsmaßstäbe maßgeblich sein: der in § 67 Abs 1 Satz 2 bis 4 FPG vorgesehene Gefährdungsmaßstab, der erhöhte Gefährdungsmaßstab gemäß § 66 Abs 1 letzter Satzteil FPG für Personen, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben (was gemäß § 53... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat sie am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft tr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit XXXX an der Medizinischen Fakultät der Universität Wien, nunmehr Medizinischen Universität Wien, zum Studium der Medizin (N 201) zugelassen. Den ersten Studienabschnitt des Studiums der Medizin (N 201) hat er am XXXX bestanden. Im Wintersemester 2002/2003 wurde an der Medizinischen Universität Wien ein neues Curriculum für das Diplomstudium Humanmedizin (N 202) implementiert, das mit 01.10.2002 in Kraft trat.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte am 26.07.2016 bei der Österreichischen Botschaft Abuja (im Folgenden „ÖB Abuja“) unter Anschluss diverser Unterlagen den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass der Mutter der minderjährigen Beschwerdeführerin, XXXX , geb. XXXX , ebenfalls StA. Nigerias, mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine Staatsangehörige Nigerias, stellte am 26.07.2016 bei der Österreichischen Botschaft Abuja (im Folgenden „ÖB Abuja“) unter Anschluss diverser Unterlagen den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass der Mutter der minderjährigen Beschwerdeführerin, XXXX , geb. XXXX , ebenfalls StA. Nigerias, mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) v... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer, Staatsangehörige Syriens, stellten am 20.04.2017 elektronisch und am 19.06.2017 persönlich bei der österreichischen Botschaft in Damaskus (im Folgenden „ÖB Damaskus“) unter Anschluss diverser Unterlagen Anträge auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Abs. 1 AsylG 2005. Begründend wurde ausgeführt, dass sich der Ehemann der Erstbeschwerdeführerin beziehungsweise der Vater der minderjährigen Zweit- und Drittbeschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch „BF“) ist georgischer Staatsangehöriger und stellte am 2.6.2006 einen Antrag auf internationalen Schutz vor der belangten Behörde (nachfolgend auch „bB“). Das Bundesasylamt hat mit Bescheid vom 8.8.2007, FZ. 0605.872-BAS, den Antrag auf internationalen Schutz des Asylwerbers gemäß § 3 Abs. 1 AsylG abgewiesen und dem Asylwerber den Status des Asylberechtigten nicht zuerkannt. Weiters wurde dem Asylwerbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 28.09.2018 wurde gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in der geltenden Fassung ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld für den Zeitraum 10.09.2018 bis 21.10.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer nicht im erforderlichen Ausmaß Eigeninitiative zur Beendigung der Arbeitslosenversicherung bzw. zur Aufnahme einer Beschäftigung gez... mehr lesen...