Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.06.2016 infolge des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten in den Ruhestand versetzt zu werden. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 06.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 08.05.2017 rechtzeitig Beschwerde. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit den Bezug habenden Verwaltungsakten von der belangten Behörde vorgeleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger aus Georgien, stellte am 20.08.2018 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Eine EURODAC-Abfrage ergab, dass der Beschwerdeführer am 13.01.2015 in Deutschland, am 18.10.2015 in Schweden, am 29.06.2017 in Belgien, am 05.08.2017 in den Niederlanden und am 23.10.2017 in Frankreich um Asyl angesucht hat. In einer ersten Einvernahme für das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 5. Dezember 2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvora... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. Gemäß Paragraph 62, Absatz 4, AVG, der gemäß Par... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu römisch eins. Zu A.) Berichtigung der Dauer der gewährten Aufenthaltsberechtigung Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß Paragraph 17, VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Artik... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erhob am 31.07.2018 Beschwerde gegen den Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.07.2018, GZ. A3-705-3/3-2018, zugestellt am 17.07.2018 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), mit dem ausgesprochen wurde, dass der Sohn der BF wegen der negativen Beurteilung im Pflichtgegenstand "Schnittkonstruk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schrif... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 30.04.2012 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2012 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP). 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 28.12.2012 gewährte die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin für das Antragsjahr 2012 eine EBP in der Höhe von EUR 3.867,94. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin, ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 19.04.2013 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2013 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP). 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 03.01.2014 gewährte die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin für das Antragsjahr 2013 eine EBP in der Höhe von EUR 3.822,11. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin, ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 20.03.2015 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2015 und beantragte u.a. die Gewährung von Direktzahlungen. 2. Mit Bescheid vom 28.04.2016, Zahl II/4-DZ/15-2903006010 wies die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin 23,82 Zahlungsansprüche zu und gewährte ihr Direktzahlungen in der Höhe von EUR 8.284,75. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmitt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.08.2017, W244 2136592-1, der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. In seiner
Begründung: ging das Gericht dabei davon aus, dass eine Rückkehr des Beschwerdeführers in seine Herkunftsprovinz, wo er auch Familienangehör... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat am 22.12.2017 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bei der Behörde eingebracht; diese hat die Beschwerde am 09.01.2018 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, über die das... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.06.2017 (gekürzt ausgefertigt am 07.07.2017), W253 2134153-1, der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Die Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr prüfte das Gericht dabei vornehmlich hinsichtlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, Zlen. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Ve... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamte... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamte... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamte... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamte... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2018 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sow... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 11.06.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. In seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom 10.11.2016 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass die Taliban ihn entführt und 20 Tage gefangen gehalten hätten. In dieser Zeit sei der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Entscheidungsdatum 02.10.2018 Norm: AsylG 2005 §10 Abs1 Z3 AsylG 2005 §13 Abs2 Z1 AsylG 2005 §2 Abs1 Z13 AsylG 2005 §3 Abs1 AsylG 2005 §55 AsylG 2005 §57 AsylG 2005 §8 Abs1 AVG §68 Abs2 BFA-VG §9 B-VG Art.133 Abs4 FPG §46 FPG §50 FPG §52 Abs2 Z2 FPG §52 Abs9 FPG §53 Abs1 FPG §53 Abs3 Z1 FPG §55 Abs1 FPG §55 Abs2 VwGVG §17 AsylG 2005 § 10 heute ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei auf dem "Markt für terminierende Segmente von Mietleitungen" gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt. Zudem wurden ihr hinsichtlich dieses Marktes gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auferlegt. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende... mehr lesen...