Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (in der Folge: WGKK) führte bei der BF ab 13.04.2015 eine Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA) über den Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2015 durch. 2. Im Rahmen dieser Überprüfung kam es zu Niederschriften betreffend Ausgestaltung ihrer Arbeitssituation mit den jeweils zu 23,25% an der GmbH beteiligten Gesellschaftern XXXX , XXXX und XXXX , sowie dem zu 5% beteiligten Gesellschafter... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde erwogen: Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) befindet sich seit Oktober 2015 in Österreich und stellte am 02.03.2011 in Österreich seinen zweiten Antrag auf internationalen Schutz, nachdem sein erster Antrag auf internationalen Schutz mit Bescheid des Bundesasylamtes gänzlich abgewiesen wurde. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 29.09.2011 wurde dem Beschwerdeführer im ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) reiste illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 18.04.2015 den ersten Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid vom 26.04.2015 wies das Bundesamt den Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten sowie hinsichtlich des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf seinen Herkunftsstaat Algerien als unbegründet ab. Zugl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2018 wurde die Beschwerde der og. Beschwerdeführer gegen die og. Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2015 und 23.02.2018 in Spruchpunkt A) mit der dort genannten Maßgabe abgewiesen. In Spruchpunkt B) der Entscheidung wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt, während in der dazu vorgenommenen
Begründung: ausgeführ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2018 wurde die Beschwerde der og. Beschwerdeführer gegen die og. Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2015 und 23.02.2018 in Spruchpunkt A) mit der dort genannten Maßgabe abgewiesen. In Spruchpunkt B) der Entscheidung wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt, während in der dazu vorgenommenen
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Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2018 wurde die Beschwerde der og. Beschwerdeführer gegen die og. Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2015 und 23.02.2018 in Spruchpunkt A) mit der dort genannten Maßgabe abgewiesen. In Spruchpunkt B) der Entscheidung wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt, während in der dazu vorgenommenen
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Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2018 wurde die Beschwerde der og. Beschwerdeführer gegen die og. Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2015 und 23.02.2018 in Spruchpunkt A) mit der dort genannten Maßgabe abgewiesen. In Spruchpunkt B) der Entscheidung wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt, während in der dazu vorgenommenen
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Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.04.2018 wurde die Beschwerde der og. Beschwerdeführer gegen die og. Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 05.11.2015 und 23.02.2018 in Spruchpunkt A) mit der dort genannten Maßgabe abgewiesen. In Spruchpunkt B) der Entscheidung wurde die Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt, während in der dazu vorgenommenen
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Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 17.11.2016, W224 2114250-1/15E, erledigte das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den Bescheid des des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 28.07.2015, Zl. 1028189110/14868515, und erkannte dem Beschwerdeführer den Status des Asylberechtigten zu. Im Einleitungssatz und in Spruchpunkt A.I. des Erkenntnisses wurde auf Grund eines Versehens der Name des Beschwerdeführers anstatt " XXXX " mit " XXXX " angeführt. II. Das... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 12 VwGVG ist eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht bei der belangten Behörde einzubringen. Die direkt beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Beschwerde vom 14.08.2018 wird daher gemäß § 6 Abs. 1 AVG iVm § 17 VwGVG an das Landesgericht Wr. Neustadt zur weiteren Veranlassung weitergeleitet. Schlagworte Einbringungsstelle, Unzuständigkeit BVwG, Weiterleitung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2018... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) bezog aufgrund eines Antrags vom 08.10.2015 Notstandshilfe. 2. In der Betreuungsvereinbarung vom 17.08.2016 (gültig bis 16.02.2017) wurde vereinbart, dass das Arbeitsmarktservice Kufstein, Regionale Geschäftsstelle (im Folgenden: belangte Behörde) den Beschwerdeführer bei der Suche nach einer Stelle als Hilfsarbeiter bzw. Kassier unterstütze. Arbeitsausmaß sei Vollzeit und der gewünschte Arbeit... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Erkenntnis wurden (irrtümlicherweise) die Beschwerden zu den Spruchpunkten I. bis IV. und VI. der bekämpften Bescheide als unbegründet abgewiesen und diese hinsichtlich ihres Spruchpunktes V. aufgehoben. Tatsächlich war dieser Wille jedoch auf die Spruchpunkte I. bis V. und VII. der Bescheide gerichtet und zielte die Aufhebung auf deren Spruchpunkt VI. ab. Dies ergibt sich auch aus dem weiteren Inha... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Erkenntnis wurden (irrtümlicherweise) die Beschwerden zu den Spruchpunkten I. bis IV. und VI. der bekämpften Bescheide als unbegründet abgewiesen und diese hinsichtlich ihres Spruchpunktes V. aufgehoben. Tatsächlich war dieser Wille jedoch auf die Spruchpunkte I. bis V. und VII. der Bescheide gerichtet und zielte die Aufhebung auf deren Spruchpunkt VI. ab. Dies ergibt sich auch aus dem weiteren Inha... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom XXXX , wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gegen den Bescheid des Landesschulrats von XXXX , gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen bestellt und mit der Erstattung eines schriftlichen Gutachtens beauftragt. 2. Am XXXX langte beim Bundesverwaltungsgericht das Gutachten samt nachstehender Honorarnote, wie folgt, ein: Ausführliche allgemeinmedizinische Befunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin brachte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars einen (am XXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ein, gab XXXX weitere an der antragsgegenständlichen Adresse wohnhafte Personen an und kreuzte als Anspruchsvoraussetzung den Bezug von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufglied... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit den Schriftsätzen vom XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 14.07.2014 beantragte die Beschwerdeführerin am 18.07.2014 beim Bundesminister für Landesverteidigung und Sport (im Folgenden belangte Behörde genannt) auf Grundlage des § 44 WaffG die halbautomatischen Schusswaffen - SIG SAUER M400, Kal. 223 Rem, SIG SAUER 516 Patrol, Kal. 223 Rem, und SIG SAUER 716 Patrol, Kal. 308 Win, - als Waffen der Kategorien B einzustufen. Hinsichtlich der gegenständlichen Schusswaffen gab die bel... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin beantragte durch ihren ausgewiesenen Rechtsvertreter am 09.07.2018 die Verfahrenshilfe im Umfang der Eingabegebühr im Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.05.2018, mit dem über die Antragstellerin Schubhaft verhängt wurde. Der Verfahrenshilfeantrag wurde damit begründet, dass die Antragstellerin keiner Erwerbstätigkeit nachgehe, über kein regelmäßiges Einkommen verfüge und kein... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs. 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs. 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs. 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 292 Abs. 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 291, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz gemäß § 319 Abs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei erklärte mit Schreiben vom 01.08.2018, eingelangt am 03.08.2018, dass sie ihre Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid zurückzieht. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Die zu treffenden Feststellungen entsprechen der Darstellung des Sachverhalts im Verfahrensgang, auf die verwiesen wird. Dieser Sachverhalt wird der Entscheidung als Sachverhaltsfeststellung zu Grunde gelegt. Das Bun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 14.07.2017 stellte die Telekom-Control-Kommission ("TKK" oder "belangte Behörde") gemäß § 36 Abs. 2 TKG 2003 fest, dass der Markt für "Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten der XXXX" ein der sektorspezifischen Regulierung unterliegender relevanter Markt sei (Spruchpunkt A.1.) und dieser das geografische Gebiet innerhalb der Republik Österreich umfasse, in dem die Beschwerdeführerin die Leistung "Anrufzus... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: I.1. Die beschwerdeführende Partei (bP) stellte am 20.07.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. I.2. Der Antrag der bP auf internationalen Schutz wurde folglich mit Bescheid der belangten Behörde vom 30.11.2017 gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen (Spruchpunkt I.) Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der subsidiär Schutzberechtigte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. In seiner Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 20.12.2017, Zl. 551684103/171409583, beantragte der Beschwerdeführer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Das Bundesverwaltungsgericht führte am 27.12.2017 von 14:00 Uhr bis 18:10 Uhr eine mündliche Verhandlung unter Beiziehung von XXXX als Dolmetscherin für die Sprache RUMÄNISCH durch, da der Beschwerdeführer der deutschen Sprache nic... mehr lesen...