Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 02.10.2017 beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Oberösterreich (im Folgenden als "belangte Behörde" bezeichnet), einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses und legte ein Konvolut an Unterlagen und medizinischen Befunden vor. 2. Die belangte Behörde holte in der Folge ein Sachverständigengutachten eines Facharztes für Chirurgie ein. Dem Beschwerdeführer wurde in der Folge am 23.10.2017 ein bis 31.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2018 beantragte die XXXX , XXXX , XXXX , vertreten durch die DIWOK HERMANN PETSCHE Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der am 20. September 2018 bekannt gegebenen Widerrufsentscheidung, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Akteneinsicht und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie ... mehr lesen...
Begründung: In den
Spruch: des hg Erkenntnisses vom 23.10.2018, Zahl W137 2207751-1/11E, wurde versehentlich ein Spruchteil aufgenommen, der sich auf einen in diesem Verfahren nicht gestellten Antrag bezieht. 1. Beweiswürdigung: Das Bundesverwaltungsgericht geht vom oben dargelegten unstrittigen Sachverhalt aus, der unmittelbar auf Grund der Aktenlage festgestellt werden konnte. Seitens des rechtsfreundlichen Vertreters der Beschwerdeführerin wurde nie ein Antrag auf Kostenersatz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 15.06.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 23.07.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 19.03.2018, GZen. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 25.06.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich od... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 28.03.2018, GZ. XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 18.06.2018 an, zu der die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 26.09.2018 zu GZ. W260 2175236-1/14E, hat das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde stattgegeben. Aufgrund eines Versehens wurde das Geburtsdatum der Beschwerdeführerin im Einleitungsteil des Spruchs mit "XXXX" statt mit "XXXX" angegeben. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: Zu Spruchteil A): Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, sow... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Afghanistan, gelangte illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 03.01.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach der vorliegenden EURODAC-Treffermeldung stellte der Beschwerdeführer am 09.09.2016 in Bulgarien einen Antrag auf internationalen Schutz. In Verlauf seiner Erstbefragung durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes vom 04.01.2017 brachte der Beschwerdeführer ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/19... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF., sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes (AgrVG), BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes ... mehr lesen...
Begründung: : I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.10.2018, W240 2186759-1/7E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des BFA vom 18.01.2018, Zl. 16-1112795003/160590649 hinsichtlich Spruchpunkt I. gem. § 3 Abs. 1 AsylG 2005 idgF als unbegründet abgewiesen (Spruchpunkt I.). Hinsichtlich Spruchpunkt II. des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerde stattgegeben und dem Beschwerdeführer gem. § 8 Abs. 1 AsylG 2005 idgF der Status eines subsidiär S... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 62 Abs 4 AVG kann die Behörde unter anderem Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten in Entscheidungen jederzeit berichtigen. Diese Bestimmung ist § 419 ZPO nachgebildet und soll der Prozessökonomie dadurch dienen, dass besonders offenkundige Fehler auch außerhalb eines Rechtsmittelverfahrens korrigiert werden können. § 62 Abs 4 AVG ist im Wege des § 17 VwGVG auch auf Entscheidungen der Verwa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid trug die belangte Behörde der XXXX die sofortige Rücknahme des Produktes " XXXX gemäß § 28 iVm §§ 41 und 36 Abs. 2 Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz auf. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde der beiden beschwerdeführenden Parteien vom 16.05.2018. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Beschwerdevorentscheidung und legte die Beschwerde und den Akt des Verwaltungsverfahrens am 05.06.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid trug die belangte Behörde der XXXX die sofortige Rücknahme des Produktes " XXXX gemäß § 28 iVm §§ 41 und 36 Abs. 2 Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz auf. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde der beiden beschwerdeführenden Parteien vom 16.05.2018. Die belangte Behörde verzichtete auf eine Beschwerdevorentscheidung und legte die Beschwerde und den Akt des Verwaltungsverfahrens am 05.06.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid wurde gegen den BF ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung aberkannt. Dieses Aufenthaltsverbot stützte sich auf eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung des BF von XXXX.2017. Mit rechtskräftigem Urteil eines... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde richtet sich gegen den Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 23.07.2018, Zahl: I-26192/6-2018. 2. Der Landesschulrat für Niederösterreich übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 02.08.2018, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am 06.08.2018, diese Beschwerde. 3. Der Landesschulrat für Niederösterreich übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schreiben vom 02.10.2018, eingelangt am 05... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 1. September 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Folgeantrag des Fremden auf internationalen Schutz vom 21. Dezember 2016 hinsichtlich des Status des Asylberechtigten sowie des Status des subsidiär Schutzberechtigen gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I und II). Dem Fremden wurde überdies ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß "§ 57 AsylG" nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 19.10.2017, Zl. W249 2204887-1/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 18.06.2018, GZ. XXXX, als unbegründet ab. Dabei wurde das Erkenntnis unrichtigerweise mit "19.10.2017" statt "19.09.2018" datiert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2017, Zl. XXXX, wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum nichtamtlichen Sachverständigen bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Beantwortung von Fragen im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens beauftragt. 2. Am 17.04.2018 langte beim Bundesverwaltungsgericht das Gutachten samt nac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.06.2016 infolge des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten in den Ruhestand versetzt zu werden. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 06.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 08.05.2017 rechtzeitig Beschwerde. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit den Bezug habenden Verwaltungsakten von der belangten Behörde vorgelegt und ist am 11.08.2017 beim Bun... mehr lesen...