Begründung: Zu A) Berichtigung: 1. Gemäß § 62 Abs. 4 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 161/2013 (in Folge: AVG), der gemäß § 17 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 24/2017, auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann das Verwaltungsgericht Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch m... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein georgischer Staatsangehöriger, stellte am 10.08.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des BFA vom 04.11.2016, Zl. 16-1125888507-161108748, wurde der Antrag auf internationalen Schutz bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs 1 iVm § 2 Abs 1 Z 13 AsylG 2005 abgewiesen. Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG wurde der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der ... mehr lesen...
Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der afghanische Staatsangehörige XXXX , geb. XXXX , stellte am 22.10.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 1.2. Das BFA wies den Antrag von XXXX auf internationalen Schutz mit Bescheid vom 10.08.2017, Zl. 1091941606-151601200, bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 (Spruchpunkt I.) und bezüglich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herk... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündeten Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.10.2018 gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde statt und erkannte dem Beschwerdeführer gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 AsylG 2005 den Status des Asylberechtigten zu und erteilte ihm gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 3 Abs. 4b AsylG 2005 eine befristete Aufenthaltsberechtigung bis 03.10.2021. Die schriftliche Ausfertigung des gegenständlichen Erkennt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, vom 20.10.2016, Zl. 15-1055147710-150317384, wurden die Anträge der beschwerdeführenden Partei (bP), gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z. 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) abgewiesen und gemäß § 8 Abs. 1 AsylG des Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.). Gemäß § 8 Abs. 4 AsylG wurde die befristete Aufenthaltsberecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 26. Feburar 2018, Zlen. VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4068-2017 und VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4067-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 26. Feburar 2018, Zlen. VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4068-2017 und VPM-68.1/18/War:Stl:Sem:Hat/Stv, Abschnitt IV/4067-2017, wurden die Anträge auf Aufnahme der von der beschwerdeführenden Partei vertriebenen Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex abgewiesen. 2. Gegen diese Bescheide wurden fristgerecht Beschwerden erhoben. 3. Mit... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: 1. Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) "sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29/1984, und im Übrigen jene verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bundes- oder Landesg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ukrainischen Staatsangehörigen XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX, wurden am XXXX unbegleitet in die Ukraine abgeschoben. 2. Mit Schriftsatz vom 12.10.2018 brachte der Verein XXXX eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Abschiebung der beiden oben genannten ukrainischen Staatsangehörigen ein und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Abschiebung für rechtswidrig zu erklären sowie der belangten Behörde aufzutragen, die Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ukrainischen Staatsangehörigen XXXX, geb. XXXX, und XXXX, geb. XXXX, wurden am XXXX unbegleitet in die Ukraine abgeschoben. 2. Mit Schriftsatz vom 12.10.2018 brachte der Verein XXXX eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Abschiebung der beiden oben genannten ukrainischen Staatsangehörigen ein und beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Abschiebung für rechtswidrig zu erklären sowie der belangten Behörde aufzutragen, die Ver... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG), kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a VwGVG eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 VwGVG von mindest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer legte der belangten Behörde (unter Verwendung eines behördlich aufgelegten Formulars) mit seinem Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren - ausschließlich - seinen Studienbeihilfenbescheid vor, auf dem sämtliche Euro-Beträge geschwärzt waren; für seine Mitbewohnerin brachte er keinerlei Unterlagen in Vorlage. Auf besagtem Antragsformular findet sich nachstehender Hinweis: "Legen Sie dem Antrag unbedingt eine Ko... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.10.2018, W200 2178628-1/12E gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde von XXXX , gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 statt und erkannte diesem den Status eines Asylberechtigten zu. Aufgrund eines Versehens wurde im Einleitungssatz des Erkenntnisses der Geburtstag von XXXX mit XXXX bezeichnet. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A): Gemäß § 62 Abs. 4 AVG i.V.m. § 17 VwGVG kann das Bu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach erfolgtem Verbesserungsauftrag den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde der Einbringer der dagegen erhobenen Beschwerde aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 17 VwGVG iVm § 13 Abs 3 AVG das Beschwerdebegehren und die Beschwerdegründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die im Jahr XXXX geborene Beschwerdeführerin stellte unter Verwendung eines von der belangten Behörde aufgelegten Formulars per E-Mail einen (amXXXX bei dieser einlangenden) Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren und auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin weder einen XXXX- noch XXXXpersonenhaushalt noch eine soziale Transferleistung als Anspruchsgrundlage an. Auf diesem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 13.06.2018 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Im dabei verwendeten Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "Wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld an" die Auswa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 07.10.2016 beantragte der Beschwerdeführer bezugnehmend auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 09.09.2016, Ro 2015/12/0025, die Feststellung des Vorrückungsstichtages und der besoldungsrechtlichen Stellung unter Berücksichtigung des Altrechts ab dem Stichtag 01.01.2014, in eventu die Neubemessung des dem Überleitungsbetrag zugrunde gelegten Gehalts nach Altrecht sowie die Auszahlung der sich aus diesen Neufeststellungen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 23.07.2018 fand die mündliche Verhandlung über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.02.2017, Zl. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aufgrund eines Versehens wurde in dem am 23.07.2018 mündlich verkündeten und im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehaltenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sowie in der in weiterer Folge erlassenen gekürzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 23.07.2018 fand die mündliche Verhandlung über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 02.02.2017, Zl. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aufgrund eines Versehens wurde in dem am 23.07.2018 mündlich verkündeten und im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehaltenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sowie in der in weiterer Folge erlassenen gekürzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Am 24.09.2018 fand die mündliche Verhandlung über die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den abweisenden Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 28.03.2017, Zl. XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt. Aufgrund eines Versehens wurde in dem am 24.09.2018 mündlich verkündeten und im Protokoll der mündlichen Verhandlung festgehaltenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sowie in der in weiterer Folge erlas... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.04.2018, GZ. W144 1248891-2/5Z, beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 29.05.2018 an, zu der der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem auch darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten D... mehr lesen...