Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
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Begründung: Zu A) Gemäß § 17 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz, BGBl. I Nr. 33/2013 in der Fassung BGBl. I Nr. 57/2018 (in Folge: VwGVG) sind auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 in der Fassung BGBl. I Nr. 22/2018 (in Folge: B-VG) unter anderem die Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018 (in Folge: AVG), mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 AVG sowi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste illegal nach Österreich ein und stellte am 11.06.2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2. In seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl vom 10.11.2016 führte der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass die Taliban ihn entführt und 20 Tage gefangen gehalten hätten. In dieser Zeit sei der Beschwerdeführer gegen seinen Willen ausgebildet u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX , (im Weiteren: Beschwerdeführer oder BF), ein afghanischer Staatsbürger, Angehöriger der Volksgruppe der Tadschiken und sunnitischer Moslem, stellte am 12.12.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Im Rahmen der ebenfalls am 12.12.2015 erfolgten Erstbefragung gab der Beschwerdeführer an, am 01.01.2000 in der Provinz Maidan Wardak in Afghanistan geboren zu sein. Er sei ledig. Als Fluchtgrund führt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die beschwerdeführende Partei auf dem "Markt für terminierende Segmente von Mietleitungen" gemäß § 37 Abs 2 TKG 2003 als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht festgestellt. Zudem wurden ihr hinsichtlich dieses Marktes gemäß § 37 Abs 1 TKG 2003 spezifische Verpflichtungen auferlegt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob die beschwerdeführende Partei mit Schreiben vom 21. August 2014 Beschwerde. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.08.2018, Zl. 1125440610/180610975, wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich des Status des Asylberechtigten wegen entschiedener Sache nach § 68 Abs. 1 AVG zurück (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG wurde der Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria abgewiesen (Spruchpunkt II.). Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach einem Amtshaftungsverfahren, in dem die "Republik Österreich" zur Leistung von Schadenersatz verurteilt wurde, forderte die "Republik Österreich" als Klägerin Rückersatz von der Rechtsnachfolgerin des vor Zahlung des Rechtsträgers verstorbenen Organs, der dortigen beklagten Partei und nunmehrigen Beschwerdeführerin. In diesem Verfahren zur Zl. 32 Cga 156/13a, schlossen die Parteien am 14.07.2016 einen Vergleich, der unter anderem f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Nach einem Amtshaftungsverfahren, in dem die "Republik Österreich" zur Leistung von Schadenersatz verurteilt wurde, forderte die "Republik Österreich" als Klägerin Rückersatz von der Rechtsnachfolgerin des vor Zahlung des Rechtsträgers verstorbenen Organs, der dortigen beklagten Partei. Die nunmehrige Beschwerdeführerin trat in diesem Verfahren auf Seiten der beklagten Partei als Nebenintervenientin bei. Mit Schriftsatz vom 02.12.2014 e... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Landesinvalidenamt (nunmehr Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Kurzbezeichnung: Sozialministeriumservice; in der Folge belangte Behörde genannt) hat dem Beschwerdeführer am XXXX einen unbefristeten Behindertenpass ausgestellt und einen Grad der Behinderung in Höhe von 50 vH eingetragen sowie die Zusatzeintragung "Behinderung im BEinstG geführt" vorgenommen. 2. Am XXXX hat der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchpunkt A) I. (angefochtener Bescheid XXXX , Beschwerde protokolliert zu GZ. BVwG W157 2006170-1): 1.1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Zu Spruchpunkt A) I. (angefochtener Bescheid XXXX , Beschwerde protokolliert zu GZ. BVwG W157 2006170-1): 1.1. Mit Beschluss vom 09.11.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Beschluss vom 21.02.2014 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gem. § 48 Elektrizitätswirtschaft- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG 2010) betreffend die nunmehrige beschwerdeführende Partei ein. Nach Durchführung des behördlichen Verfahrens sprach die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid (im Folgenden: Kost... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.05.2017 stellten die beiden Beschwerdeführer den Antrag die Grundstücke 821, 850, 852, 854/2, 855/1 und 857 der KG 62030 Schiefer vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umzuwandeln. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Feldbach vom 19.03.2018, GZ 737/2017/62, wurde auf Grund des Planes des Planverfassers DI Karl Reichsthaler - welcher von den Beschwerdeführern beauftragt wurde - vom 05.08.2015, GZ 29935-62030MB, die Grundstücke 82... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 21.09.2018 ihre ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 21.09.2018 ihre ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: Das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 19.06.2018, Zl. XXXX ist an XXXX adressiert. Die FMA hat dem Bundesverwaltungsgericht zwei dagegen eingebrachte Beschwerdeschriftsätze vorgelegt: - der Erste ist mit 31.07.2018 datiert (bei der FMA eingelangt am 02.08.2018) und weist auf der letzten Seite als Beschwerdeführer Herrn XXXX und die XXXX auf, im Rubrum allerdings die XXXX. Dieser Schriftsatz i... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsätzen vom XXXX, vom XXXX sowie vom XXXX, GZ.XXXX, beraumte das Bundesverwaltungsgericht jeweils eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu denen die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem auch jeweils darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei son... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Erkenntnis vom 28.08.2018, Zahl W 196 2177454-1/6E wurde der Beschwerdeführerin gem § 3 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt. Aufgrund eines Versehens wurde das Geburtsdatum im
Spruch: mit 01.01.1985 statt 01.01.1986 angeführt. Am 14.09.2018 brachte die ehemalige Beschwerdeführerin beim Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Berichtigung des Geburtsdatums ein. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Begründung: Zu A): Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenvera... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Am 05.07.2018 stellte XXXX (in weiterer Folge: Antragssteller) einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AslyG 2005), welcher mit dem angefochtenen Bescheid - soweit hier wesentlich - von der belangten Behörde abgewiesen wurde. Mit Verfahrensanordnung vom 24.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 52 Abs. 1 BFA-VG von der belangten Behörde amtswegig ein Rechtsberater zur Seite gestellt. Gegen die... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Erkenntnis vom 28.8.2018, W187 2161666-1/16E, entschied das Bundesverwaltungsgericht über die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz vom XXXX . 2. Am 6.9.2018 ersuchte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark, Außenstelle Graz um Klarstellung des Geburtsdatums. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Fe... mehr lesen...