Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 1. September 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Folgeantrag des Fremden auf internationalen Schutz vom 21. Dezember 2016 hinsichtlich des Status des Asylberechtigten sowie des Status des subsidiär Schutzberechtigen gemäß § 68 Abs. 1 AVG wegen entschiedener Sache zurück (Spruchpunkt I und II). Dem Fremden wurde überdies ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß "§ 57 AsylG" nicht erteilt (Spruc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 19.10.2017, Zl. W249 2204887-1/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 18.06.2018, GZ. XXXX, als unbegründet ab. Dabei wurde das Erkenntnis unrichtigerweise mit "19.10.2017" statt "19.09.2018" datiert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit ... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2017, Zl. XXXX, wurde der Antragsteller von der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum nichtamtlichen Sachverständigen bestellt und, nach entsprechender Untersuchung, mit der Beantwortung von Fragen im Rahmen eines schriftlich zu erstattenden Gutachtens beauftragt. 2. Am 17.04.2018 langte beim Bundesverwaltungsgericht das Gutachten samt nac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am 29.06.2016 infolge des Vorliegens von Schwerarbeitszeiten in den Ruhestand versetzt zu werden. Mit Bescheid des Landespolizeidirektors von Salzburg vom 06.04.2017 wurde dieser Antrag abgewiesen. Der Beschwerdeführer erhob daraufhin am 08.05.2017 rechtzeitig Beschwerde. Die gegenständliche Beschwerde wurde mit den Bezug habenden Verwaltungsakten von der belangten Behörde vorgelegt und ist am 11.08.2017 beim Bun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger aus Georgien, stellte am 20.08.2018 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Eine EURODAC-Abfrage ergab, dass der Beschwerdeführer am 13.01.2015 in Deutschland, am 18.10.2015 in Schweden, am 29.06.2017 in Belgien, am 05.08.2017 in den Niederlanden und am 23.10.2017 in Frankreich um Asyl angesucht hat. In einer ersten Einvernahme für das Bundesamt gab der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit am 5. Dezember 2017 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Auf dem Antragsformular kreuzte die Beschwerdeführerin unter der Rubrik "wenn Sie eine der nachstehenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, kreuzen Sie bitte das entsp... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Berichtigung Gemäß § 62 Abs. 4 AVG, der gemäß § 17 VwGVG auch von den Verwaltungsgerichten anzuwenden ist, kann die Behörde Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden jederzeit von Amts wegen berichtigen. In seinem Erkenntnis vom 22. Dezember 1992, Zl.... mehr lesen...
Begründung: Zu I. Zu A.) Berichtigung der Dauer der gewährten Aufenthaltsberechtigung Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde (hier: das Bundesverwaltungsgericht) jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) erhob am 31.07.2018 Beschwerde gegen den Bescheid des Landesschulrates für Oberösterreich (im Folgenden: belangte Behörde) vom 16.07.2018, GZ. A3-705-3/3-2018, zugestellt am 17.07.2018 (im Folgenden: angefochtener Bescheid), mit dem ausgesprochen wurde, dass der Sohn der BF wegen der negativen Beurteilung im Pflichtgegenstand "Schnittkonstruktion und Modellgestaltung" das Schuljahr 2017/18 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher die Antragstellerin als Dolmetscherin geladen wurde. Darin wurde die Antragstellerin unter anderem darauf hingewiesen, dass sie ihren Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss ihrer Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgli... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 30.04.2012 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2012 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP). 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 28.12.2012 gewährte die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin für das Antragsjahr 2012 eine EBP in der Höhe von EUR 3.867,94. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch den im
Spruch: genan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 19.04.2013 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2013 und beantragte u.a. die Gewährung der Einheitlichen Betriebsprämie (EBP). 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 03.01.2014 gewährte die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin für das Antragsjahr 2013 eine EBP in der Höhe von EUR 3.822,11. 3. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch den im
Spruch: genan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 20.03.2015 einen Mehrfachantrag-Flächen für das Antragsjahr 2015 und beantragte u.a. die Gewährung von Direktzahlungen. 2. Mit Bescheid vom 28.04.2016, Zahl II/4-DZ/15-2903006010 wies die Agrarmarkt Austria (im Folgenden: AMA) der Beschwerdeführerin 23,82 Zahlungsansprüche zu und gewährte ihr Direktzahlungen in der Höhe von EUR 8.284,75. Gegen diesen Bescheid wurde kein Rechtsmittel erhoben. 3. Mit angefochten... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX , beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Darin wurde der Antragsteller unter anderem darauf hingewiesen, dass er seinen Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, unter Aufgliederu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 03.08.2017, W244 2136592-1, der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. In seiner
Begründung: ging das Gericht dabei davon aus, dass eine Rückkehr des Beschwerdeführers in seine Herkunftsprovinz, wo er auch Familienangehörige habe, aus Sicherheitsgründen nicht zumutbar sei. Die Frage de... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat am 22.12.2017 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl bei der Behörde eingebracht; diese hat die Beschwerde am 09.01.2018 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, über die das Bundesverwaltungsgericht bis dato nicht entschieden hat. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und - unstrittiger - Sachverhalt: 1. Dem Beschwerdeführer wurde mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.06.2017 (gekürzt ausgefertigt am 07.07.2017), W253 2134153-1, der Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Afghanistan zuerkannt. Die Frage der Zumutbarkeit einer Rückkehr prüfte das Gericht dabei vornehmlich hinsichtlich der Stadt Kabul, verneinte diese im Einzelfall jedoch. Dies begr... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom XXXX, Zlen. XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, XXXX und XXXX beraumte das Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung für den XXXX an, zu welcher der Antragsteller als Dolmetscher geladen wurde. Bereits in der Ladung erfolgte der Hinweis, dass der Gebührenanspruch am Ende des Verhandlungs- oder Vernehmungstages bzw. innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss seiner Tätigkeit bei sonstigem Verlust schriftlich oder mündlich, ... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die zulässige und rechtzeitige Beschwerde erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. XXXX , XXXX , XXXX und XXXX , die beiden letztgenannten minderjährigen Kinder vertreten durch ihre Mutter XXXX , (alle vier: beschwerdeführende Parteien) haben am 31.03.2016 Beschwerden gegen die Spruchpunkte I. und II. der im
Spruch: bezeichneten Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich... mehr lesen...