Begründung: Zu A) Die Rechtsgrundlage der Berichtigung eines verwaltungsgerichtlichen Erkenntnisses bildet der gemäß § 17 VwGVG auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG sinngemäß anzuwendende § 62 Abs. 4 AVG. Gemäß § 62 Abs. 4 AVG kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverar... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Feststellung: Im Erkenntnis Zl. W229 2207485-1/16E, W229 2207488-1/16E, W229 2207486-1/15E, W229 2207482-1/15E, W229 2207476-1/15E, W229 2207487-1/15E, W229 2207484-1/15E, W229 2207479-1/15E werden im Einleitungssatz als Bescheiddatum versehentlich der 26.06.2017 und als Entscheidungsdatum versehentlich der 11.07.2018 genannt. II. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 VwGVG regelt dieses Bundesgesetz das Verfahren der Verwaltungsgerichte mit Ausnahme des Bundesfinan... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 12.03.2019 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, in der Rechtssache zur XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht, Außenstelle Graz, statt, im Rahmen derer ein Dolmetscher des Übersetzungs- und Dolmetschbüros XXXX tätig wurde. 2. Am 14.03.2019 brachte das Übersetzungs- und Dolmetschbüro XXXX den gegenständlichen Antrag auf Gebühren gemäß § 53 Abs. 1 GebAG betreffend die Teilnahme an der mündlichen Verhandlung vom 12.03.2019 beim Bundesve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer XXXX, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 29.09.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 01.12.2017, Zl. XXXX, sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) als auch der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt II.) abgewiesen. Ein Aufenthaltstitel aus berü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am XXXX fand eine öffentliche mündliche Verhandlung, GZen. XXXX und XXXX vor dem Bundesverwaltungsgericht statt, im Rahmen derer der Antragsteller als Dolmetscher fungierte. 2. Mit Schreiben, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am XXXX , übermittelte der Antragsteller die gegenständliche Honorarnote betreffend seine Teilnahme als Dolmetscher an der mündlichen Verhandlung vom XXXX . 3. Das Bundesverwaltungsgericht hielt dem Antragsteller s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, XXXX , vom XXXX , wurde der Antragsteller von dem Leiter der Gerichtsabteilung XXXX in der Beschwerdesache des XXXX gemäß § 52 Abs. 2 AVG iVm § 17 VwGVG zum Sachverständigen aus dem Fachgebiet für Chirurgie bestellt und ihm, nach entsprechender Untersuchung, die Beantwortung von nachstehenden Fragen in einem Gutachten aufgetragen: 1. Sind die Verletzungen an der Hand und dem Oberschenkel des BF aus 20... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.02.2018 wurde der am 15.11.2015 gestellte Antrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Zuerkennung des Status einer Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 idgF abgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 8 Abs. 1 AsylG 2005 wurde der Beschwerdeführerin der Status des subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt (Spruchpunkt II.) sowie ihr gemäß § 8 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit E-Mail der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.05.2019 wurde XXXX vom XXXX mit einem schriftlichen Übersetzungsauftrag ins Polnische, bestehend aus einem Satz, in der Beschwerdesache zur XXXX beauftragt. 2. Noch am selben Tag übermittelte der Antragsteller im Auftrag von XXXX die Übersetzung samt Gebührennote betreffend die schriftliche Übersetzung ins Polnische vom 13.05.2019 im Verfahren zur XXXX . 3. Das Bundesverwaltungs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde von Amts wegen für das Jahr XXXX gemäß § 7 Abs. 1 E-ControlG iVm § 48 ElWOG 2010 die Kosten, die Zielvorgaben und das Mengengerüst für die XXXX fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Rechtsmittel, das in weiterer Folge zurückgezogen wurde. II. Feststellungen: Die Beschwerdeführerin zog ihre Beschwerde mit Eingabe vom XXXX zurück. III. Beweiswürdigung: Am XXXX übermittelte die Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 14.03.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher aufgrund der Unzuständigkeit Österreichs zurückgewiesen wurde. In der Folge wurde der Beschwerdeführer nach Spanien überstellt. 2. Nach neuerlicher Einreise in das Bundesgebiet stellte der Beschwerdeführer am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 16.08.2015 erneut zurückgewiesen wurde. Am 03.1... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte am 11.05.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. 2. Mit angefochtenem Bescheid vom 17.01.2018 sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aus, dass der Antrag Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich des Status der Asylberechtigten als auch hinsichtlich des Status der subsidiär Schutzberechtigten (Spruchpunkt I. und II.) abgewiesen wird. Zugleich erteilte das Bundesamt d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Wiener Gebietskrankenkasse (im Folgenden: WGKK) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, Bezugszeichen XXXX , festgestellt, dass der Dienstgeber Dr. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer), Beitragskontonummer XXXX gemäß § 410 Abs. 1 Z 5 iVm § 113 Abs. 4 ASVG verpflichtet sei, wegen Nichtvorlage bzw. nicht fristgerechter Vorlage einer Sonderzahlungsmeldung einen Beitragszuschlag in der Höhe von € 40,00 zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Wien Laxenburger Straße (im Folgenden: AMS) vom 18.09.2018 wurde festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) den Anspruch auf Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 10 AlVG für den Zeitraum 17.08.2018 bis 27.09.2018 verloren hat. Begründend wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer eine vom AMS zugewiesene, zumutbare Beschäftigung bei der Firma XXXX nicht angenommen habe.
Gründe: für eine Nachsicht der R... mehr lesen...
Begründung: 1. Zu Spruchpunkt A: Gemäß § 62 Abs. 4 AVG - welcher nach § 17 VwGVG auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kommt - kann die Behörde jederzeit von Amts wegen Schreib- und Rechenfehler oder diesen gleichzuhaltende, offenbar auf einem Versehen oder offenbar ausschließlich auf technisch mangelhaftem Betrieb einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten in Bescheiden berichtigen. Diese Bestimmung erlaubt sohin auch di... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 10841... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 10841... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 10841... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und unstrittiger Sachverhalt: I.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: FMA) vom 01.03.2015, GZ: FMA-AW00001/0001-ABB/2015 (im Folgenden: Mandatsbescheid I), stellte die FMA in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) das Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen im Falle der HETA ASSET RESOLUTION AG (im Folgenden: HETA), Alpen-Adria-Platz 1, 9020 Klagenfurt, FN 10841... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der - damals minderjährige - Beschwerdeführer, ein syrischer Staatsangehöriger, stellte am 10.6.2014 den Antrag, ihm internationalen Schutz zu gewähren. Mit dem Bescheid, dessen Spruchpunkt I angefochten ist (in der Folge der Einfachheit halber als angefochtener Bescheid bezeichnet), wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: Bundesamt) den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 des Asylgesetzes 2005, A... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: 1. Im Rahmen einer GPLA für die Jahre XXXX bei der BF stellte sich heraus, dass XXXX tätig sind bzw. waren, die nicht zur Pflichtversicherung nach dem ASVG gemeldet aufscheinen. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde die Vollversicherungspflicht für die im Einleitungssatz genannte Person gemäß § 4 Absatz 2 ASVG für die dort angeführten Tage fest. 3. Gegen diesen Bescheid erhob BF Beschwerde, in der sie die En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte nach nicht rechtmäßiger Einreise in das Bundesgebiet am 24.11.2016 einen Antrag auf internationalen Schutz und gab als Ausreisemotiv eine angedrohte Entführung durch Milizen an. Am 25.04.2018 wurde der Beschwerdeführer beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) niederschriftlich einvernommen und gab als Fluchtgrund neuerlich eine Bedrohung durch Milizen an. Mit dem Bescheid vom 07.05.2018 wi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1.1. Mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 09.12.2010, Zl. C18415.170-1/2010/5E 15.11.2018, wurde der Beschwerde des (damals) mj. XXXX , geboren am XXXX , Staatsangehörigkeit Afghanistan, gegen den Spruchpunkt I. des Bescheides des (damals) Bundesasylamtes vom 23.08.2010, FZ. 09 12.125-BAG, stattgegeben und gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Das Erkenntnis ist in Rechtskraft erwachsen. 1.2. Am 04.04.2018 bea... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Im hg Beschwerdeverfahren war ua die erneute flugmedizinische Tauglichkeit des Beschwerdeführers als Pilot nach XXXX zu klären. 3. Unter Wahrung des Parteiengehörs (hg Schreiben vom XXXX , XXXX ) wurde mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , XXXX , die allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige und Fachärztin für XXXX , als nichtamtliche Sachverständige gemäß § 17 VwGVG iVm § 52 Abs 2 AVG bestellt. Der Besch... mehr lesen...