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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX 2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftscode der BF. Die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der beschwerdeführenden Partei auf Befreiung von den Rundfunkgebühren sowie auf Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt – nach Erteilung eines Verbesserungsauftrages nach § 13 Abs 3 AVG – zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu bezahlen sind. Begründend stützte sie sich auf die Nichterfüllung d... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und wurde am 16.10.2021 wegen des dringenden Verdachts der Eigentumskriminalität sowie des Widerstands gegen die Staatsgewalt in Untersuchungshaft genommen. Am 18.11.2021 wurde er von einem österreichischen Straflandesgericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung zu ei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 01.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX KG“ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binne... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: Rechtsmittelwerberin) im elektronischen Rechtsverkehr einen Rekurs gegen den Endbeschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX im Besitzstörungsverfahren XXXX ein. Am Deckblatt der Rechtsmittelschrift befinden sich unter anderem die Vermerke: „Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren! Kein Gebühreneinzug JVVerfah... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Relevanter Verfahrensgang: römisch eins. Relevanter Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 23. März 2021 brachte die beschwerdeführende Rechtsanwältin beim Bezirksgericht XXXX einen Verfahrenshilfeantrag, einen Antrag auf Prozesskostenvorschuss und eine Klage gemäß § 10 EO zum Verfahren AZ: XXXX betreffend Unterhaltsvergleich ein. 1. Mit Schriftsatz vom 23. März 2021 brachte die beschwerdeführende Rechtsanwältin beim Bezirksgeric... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Pakistan und stellte am 28.02.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen Antrag wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit gegenständlich angefochtenem Bescheid hinsichtlich (I.) der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 AsylG sowie (II.) des Status des subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG ab. Das BFA erteilte unter einem (III.) keinen Aufenthalt... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.02.2023 erging in der Zivilrechtssache zwischen XXXX und XXXX (Beschwerdeführerin) wegen jeweils Unterlassung und Löschung von Tonband- und Bildaufnahmen (Interesse jeweils 14.000 Euro) seitens des Bezirksgerichtes XXXX , GZ: XXXX , ein Urteil. 1. Am 20.02.2023 erging in der Zivilrechtssache zwischen römisch 40 und römisch 40 (Beschwerdeführerin) wegen jeweils Unterlassun... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Urteil des Bezirksgerichtes XXXX vom 22. Juli 2022 in der Zivilrechtssache XXXX über die am 23. Juni 2021 eingebrachte Oppositionsklage wurde entschieden, dass der Anspruch der Beschwerdeführerin gegen den Kläger XXXX aus dem Vergleich des Bezirksgerichtes XXXX vom 04. Juli 2019 zu GZ XXXX auf Bezahlung von 6.662,36 Euro, zu dessen Hereinbringung die Fahrnis- und Gehaltsexeku... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftcode der BF. Die Beschwerdeführer... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren. Direkte Vorschreibung an die klagende Partei.“ sowie der Anschriftco... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftcode der BF. Die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftcode der BF. Die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts Liezen im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftcode der BF. Die Beschwerdeführe... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2021 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX 2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftscode der BF. Die Beschwerd... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.08.2022, korrigiert und ergänzt durch das Schreiben vom 30.09.2022, teilte die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei = wP)) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin = Bf) nach § 81 Abs 1a Ur... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.08.2022 teilte die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahre... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.08.2022 teilte die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahre... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.08.2022 teilte die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahre... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.08.2022 teilte XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahrenspa... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX teilte die weitere Verfahrenspartei der belangten Behörde mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin, nämlich der Beschwerdeführerin nach § 81 Abs. 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahrenspartei an, dass sie den Zugang zu verschiedenen Streaming-Link-Portalen ebenfall... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.08.2022 teilte die XXXX AG (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.08.2022 teilte die XXXX (im Folgenden: weitere Verfahrenspartei) der Telekom-Control-Kommission (TKK; im Folgenden: belangte Behörde) mit, dass sie den Zugang zu einer näher genannten IP-Adresse aufgrund einer Abmahnung der behaupteten Rechteinhaberin XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) nach § 81 Abs. 1a UrhG mittels IP-Sperre eingeschränkt habe. Zudem gab die weitere Verfahr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...