Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an XXXX (im Folgenden: Antragsteller) gerichteten Bescheid mit folgendem
Spruch: erlassen, welcher dem Antragsteller am 21.02.2024 zugestellt wurde: 1. Mit Datum 15.02.2024 hat die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: FMA oder auch belangte Behörde) einen an römisch XXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der Austro Control GmbH (im Folgenden belangte Behörde) vom XXXX , eine Genehmigung als Ausbildungsorganisation (ATO) gewährt. 1. Der Beschwerdeführerin wurde mit Bescheid der Austro Control GmbH (im Folgenden belangte Behörde) vom römisch 40 , eine Genehmigung als Ausbildungsorganisation (ATO) gewährt. 2. Seit Mai 2023 gab es vermehrte Berichte über die Nichteinhaltu... mehr lesen...