Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin ( XXXX ) beantragte am XXXX .2023, ihr ob der Liegenschaften EZ XXXX und EZ XXXX je XXXX XXXX gegen eine verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von EUR 3.300.000 s.A. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung eines Pfandrechts zu bewilligen. Dieser Antrag wurde zunächst mit dem Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX , XXXX , abgewiesen, aufgrund eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am XXXX .2024 brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertreten durch den Rechtsanwalt Mag. XXXX , im elektronischen Rechtsverkehr einen Rekurs gegen den Endbeschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX im Besitzstörungsverfahren XXXX ein. Auf der ersten Seite der Rechtsmittelschrift befindet sich folgender Vermerk: „Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wurde von der Partei direkt gestellt“. Am römisch 40 .2024 brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am XXXX brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertreten durch den Rechtsanwalt XXXX , im elektronischen Rechtsverkehr einen Rekurs gegen den Endbeschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX im Besitzstörungsverfahren XXXX ein. Auf der ersten Seite der Rechtsmittelschrift befindet sich folgender Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren! Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wurde von der Partei direkt gestellt“. Am römisc... mehr lesen...