Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX in XXXX (damals Jugoslawien, heute Kosovo) geboren. XXXX wurde ihm in Österreich Asyl gewährt. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 in römisch 40 (damals Jugoslawien, heute Kosovo) geboren. römisch 40 wurde ihm in Österreich Asyl gewährt. Mit dem Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom XXXX .2024, Zl. XXXX , wurde dem BF der Status des Asylberechtigten aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 12.12.2023 beantragte die XXXX (im Folgenden: Projektwerberin oder PW) bei der (damaligen) BUNDESMINISTERIN FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, ENERGIE, MOBILITÄT, INNOVATION UND TECHNOLOGIE (seit Novelle des BMG, BGBl. I Nr. 10/2025, nunmehr: BUNDESMINISTER FÜR INNOVATION, MOBILITÄT UND INFRASTRUKTUR; im Folgenden: belangte Behörde oder belB) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und Ge... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Aufgrund des Verdachts des Anbietens unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten durch die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. i VO (EU) 2023/1114 (VO über Märkte für Kryptowerte) wurde die BF nach vorhergehendem Ermittlungsverfahren mitsamt Parteiengehör mit Verfahrensanordnung der FMA vom 21.07.2025 unter Setzung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin ( XXXX ) beantragte am XXXX .2023, ihr ob der Liegenschaften EZ XXXX und EZ XXXX je XXXX XXXX gegen eine verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von EUR 3.300.000 s.A. die Exekution mittels zwangsweiser Pfandrechtsbegründung durch bücherliche Einverleibung eines Pfandrechts zu bewilligen. Dieser Antrag wurde zunächst mit dem Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX , XXXX , abgewiesen, aufgrund eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am XXXX .2024 brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertreten durch den Rechtsanwalt Mag. XXXX , im elektronischen Rechtsverkehr einen Rekurs gegen den Endbeschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX im Besitzstörungsverfahren XXXX ein. Auf der ersten Seite der Rechtsmittelschrift befindet sich folgender Vermerk: „Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wurde von der Partei direkt gestellt“. Am römisch 40 .2024 brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am XXXX brachte die Beschwerdeführerin (BF), vertreten durch den Rechtsanwalt XXXX , im elektronischen Rechtsverkehr einen Rekurs gegen den Endbeschluss des Bezirksgerichts XXXX vom XXXX im Besitzstörungsverfahren XXXX ein. Auf der ersten Seite der Rechtsmittelschrift befindet sich folgender Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren! Verfahrenshilfeantrag und Antrag gem. § 9 GEG wurde von der Partei direkt gestellt“. Am römisc... mehr lesen...