Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/08 89/11/0283 1 Stammrechtssatz Machte der Amtsarzt die Erstellung eines abschließenden Gutachtens über die geistige und körperliche Eignung des Antragstellers zum Lenken von Kraftfahrzeugen in schlüssiger Weise von der Beibringung eines verkehrspsychologischen Befundes abhängig, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0210 E 4. Juli 1989 RS 2 Stammrechtssatz Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vorschrift des § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG nicht G... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Dem Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. September 1990 wurde der (am 21. Juli 1989 nach vorangegangener Entziehung der Lenkerberechtigung gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 gestellte) Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 in Verbindung mit § 69 Abs. 1 lit. d KFG 1967 abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1;KDV 1967 §30;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, daß die im verkehrspsychologischen Befund erwähnten Schwächen im Bereich der visuellen Auffassung, der Reaktionsgeschwindigkeit und der Sensomotorik, die Ausführungen zum Persönlichkeitsbefund und die (im Gutachten des amtsärztlichen Sachverständigen erwähnte) e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §56;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ein amtsärztliches Gutachten, das den Lenker als derzeit (noch) nicht geeignet bezeichnet, aber eine neue Begutachtung in 6 Monaten empfiehlt, weil mit einer Änderung zu seinen Gunsten zu rechnen ist, kann von der Behörde nicht als Entscheidungsgrundlage für einen erst 7 Monate später erlassenen Bescheid, mi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/09 90/11/0102 1 Stammrechtssatz Bei der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269, und E 22.10.1986, 86/11/0047). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 25. Mai 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 16. November 1989 auf (Wieder-)Erteilung der Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B "wegen mangelnder geistiger und körperlicher Eignung" abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde hat die Annahm... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Wurde der Antrag auf Erteilung der Lenkerberechtigung zu Unrecht auch "wegen mangelnder körperlicher Eignung" abgewiesen, obwohl das Erfordernis der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung nur die geistige Eignung betrifft, ist darin keine Rechtsverletzung zu erblicken, weil es sich hiebei bloß um ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausf zum Begriff der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung und zu deren Abgrenzung von den Eignungsvoraussetzungen der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und der Verkehrszuverlässigkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:199011014... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §52;KDV 1967 §30 Abs1 idF 1988/455;KDV 1967 §31a Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Das Hauptgewicht der Beurteilung der Bereitschaft zur Verkehrsanpassung hat auf dem verkehrspsychologischen Befund zu liegen. Dem Sachverständigen ist es zwar nicht verwehrt, auch (von sich aus) die Vorgeschichte und die bei der amtsärztlichen Untersuchung ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 9. April 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Juli 1988 auf Verlängerung der Gültigkeit seiner zuletzt bis 4. September 1988 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Die belangte Behörde hat die mangelnde Eignun... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110116.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm "auf die Dauer seiner geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rec... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0210 E 4. Juli 1989 RS 2 Stammrechtssatz Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vorschrift des § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG nicht G... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mürzzuschlag vom 11. Mai 1989 wurde u.a. gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "für die Gruppen A und B auf zwei Jahre eingeschränkt, das ist vom 16.8.1988 bis zum 16.8.1990" (am 16. August 1988 erstattete der ärztliche Amtssachverständige der Erstbehörde ein "Gutachten", in dem er allerdings zu keinem abschließenden Ergebnis über die gesundheitliche Eignung des Beschwerdeführers kam). Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1;KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Bei der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen handelt es sich um zwei unterschiedliche Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 18.6.1985, 84/11/0269, und E 22.10.1986, 86/11/0047). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990110102.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1950 ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1989 entschied der Landeshauptmann von Kärnten über die vom Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juli 1988, eingelangt bei der Bezirkshauptmannschaft Villach am 13. Juli 1988, gestellten Anträge dahingehend, daß der Antrag "auf Wiederausfolgung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Villach vom 26.1.1989" (richtig: 1988) "vorübergehend entzogenen Lenkerberechtigung" gemäß § 74 Abs. 2 KFG 1967 u... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §67 Abs4a;
Rechtssatz: Der die Erteilung der Lenkerberechtigung nach deren Erlöschen regelnde § 67 Abs 4a KFG macht keine Ausnahme von § 67 Abs 2 KFG, nach dem die Behörde vor Erteilung der Lenkerberechtigung ein ärztliches Gutachten darüber einzuholen hat, ob der Antragsteller zum Lenken von Kraftfahrzeugen geistig und körperlich geeignet ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen, daß der für die Feststellung der geistigen Nichteignung zum Lenken von Kfz relevante Zusammenhang der im ärztlichen Gutachten genannten "Befunde und Faktoren" nicht hinreichend dargetan wurde (Hinweis E 27.3.1990, 89/11/0300). Schlagworte Anforderung an ein Gutach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angef... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §31;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Zwar kann die bloße Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus nicht zur Beurteilung der geistigen und körperlichen Eignung heangezogen werden (Hinweis E 13.11.1985, 85/11/0051), jedoch rechtfertigen die Einweisungen des Bf den Verdacht der psychischen Krankheit und die Vorgangsweise, daß der Amtsarzt seine Beurteilung der geistigen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §74 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Das KFG sieht bezüglich der vom Antragsteller beizubringenden Befunde und Gutachten keine vom allgemeinen Grundsatz des § 74 Abs 1 AVG abweichende Regelung vor. Der Antragsteller hat solche Unterlagen auf eigene Kosten beizubringen (Hinweis E, VfGH 16.3.1987, VfSlg 11301). European Case ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Befristung der Lenkerberechtigung "auf ein Jahr, gerechnet ab Erlassung des Berufungsbescheides," ausgesprochen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Aufgrund des Inhaltes von Eingaben des Beschwerdeführers gelangte der Amtsarzt der Erstbehörde zur Auffassung, der Beschwerdeführer sei wegen "paranoider Psychose" zum L... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/11/0225 E 25. September 1985 RS 3 Stammrechtssatz Es handelt sich bei der Verkehrszuverlässigkeit einerseits und der geistigen und körperlichen Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen andererseits um verschiedene Eignungsvoraussetzungen (Hinweis E 23.5.1984, 82/11/0309). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 2. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die ihm erteilte Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf eines Jahres ab Zustellung des Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 24. Mai 1989 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppen A und B entzogen und gleichzeitig gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner körperlichen und geistigen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/11/0210 E 4. Juli 1989 RS 2 Stammrechtssatz Stützt sich ein Sachverständigengutachten auf Unterlagen, die vor mehr als einem Jahr vor der Erlassung des Entziehungsbescheides zustande gekommen sind, so wird damit der auch im Entziehungsverfahren anzuwendenden Vorschrift des §... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §35 Abs3;KDV 1967 §35 Abs7;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur Anordnung einer Beobachtungsfahrt gemäß § 67 Abs 2 KFG besteht, außer in den Fällen des § 35 Abs 3 und Abs 7 KDV, nur dann, wenn das ärztliche Gutachten eine Beobachtung beim Handhaben von Betätigungsvorrichtungen des Kraftfahrzeuges erfordert (Hinweis E 16.5.1989, 89/11/0051). ... mehr lesen...